SchuldnerAtlas Deutschland 2022: Verbraucherüberschuldung zwischen Staatshilfen, Inflation und Energiekrise

Pressemitteilung Boniversum: “Die Überschuldungslage der Verbraucher hat sich 2022 nochmals leicht verbessert. Damit ist ein neuer, historischer Tiefststand bei den Überschuldungsfällen in Deutschland erreicht. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 274.000 Fälle (- 4,4 Prozent) auf 5,88 Millionen verringert. Nur noch 2,94 Millionen Haushalte gelten als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um 0,38 Punkte auf 8,48 Prozent und liegt damit deutlich unter der Neun-Prozent-Marke.

Verdeckte Krise

„Die guten Zahlen sind leider trügerisch“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. Seit Corona reduzieren sich die Überschuldungsfälle in drastischem Tempo. Durch die anhaltende Krisenlage geben die meisten Menschen weniger Geld aus und die staatlichen Hilfsprogramme schützen viele Verbraucher. „Der Rückgang überschuldeter Personen verlangsamt sich jedoch bereits. Die wahren Belastungen werden die anhaltend hohe Inflation und insbesondere die ansteigenden Energiekosten sein, die noch längst nicht vollständig beim Verbraucher angekommen sind“, so Hantzsch weiter. Diese Folgen seien bei der Überschuldung nicht akut spürbar, sondern würden zeitverzögert und mit Langzeitwirkung auftreten. „Wir fürchten in den kommenden Monaten eine Trendwende. Die in der Corona-Krise angehäuften Sparguthaben sind vielfach schon wieder aufgebraucht. Das trifft jetzt vor allem Geringverdiener, die auch in normalen Zeiten nicht viel auf die Seite legen können“, erläutert Hantzsch. 

Zweiter Heizkostenzuschuss im Bundesgesetzblatt verkündet

Heute wurde das “Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch” im Bundesgesetzblatt verkündet (Nr. 43, Seite 2018) – nachlesbar unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_43.pdf#page=14.

Beachtlich ist § 6 Heikostenzuschussgesetz, in dem die Unpfändbarkeit geregelt ist. Dies gilt auch für den zweiten Heizkostenzuschuss. (Artikel 1 Nr. 8b des Getzes: “In Absatz 2 wird das Wort „einmaligen“ gestrichen.”)

Wer bekommt den Zuschuss? Was müssen Anspruchsberechtigte nun tun? Das lesen Sie in den FAQ des BMBF. Daraus:

Der erste Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket I) beträgt für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie AFBG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 Euro. Der zweite Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III) beträgt für diesen Personenkreis einmalig pauschal 345 Euro.

Personen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 (für den ersten Heizkostenzuschuss) bzw. von September 2022 bis Dezember 2022 (für den zweiten Heizkostenzuschuss) Wohngeld bekommen haben, Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten bzw. wohnen, sowie Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, erhalten automatisch die Heizkostenzuschüsse.

IAB-Infoplattform: So bewertet die Wissenschaft das Bürgergeld

Das Bürgergeld-Gesetz wird kontrovers diskutiert – auch in der Wissenschaft. Für eine bessere Übersicht sammelt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen.

Die IAB-Infoplattform zum Bürgergeld-Gesetz listet sie auf und verweist bei vielen Publikationen direkt auf Download-Möglichkeiten. – Quelle

Siehe auch die zahlreichen Stellungnahme auf der Bundestagsseite.

Bundesrat versagt Bürgergeld die Zustimmung

Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt: In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Die Bundesregierung hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln. – Quelle und mehr: Bundesrat

Siehe auch “Streit ohne Sieger” (tagesschau.de)

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Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet

Im heutigen Bundesgesetzblatt (Nr. 42, Seite 1985) wurde das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet. Siehe https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_42.pdf#page=5

Beachtlich ist § 4 Abs. 2: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Folglich kann die Schuldnerberatung diese Pauschale (nicht die allgemeine!) in die P-Kontenbescheinigung aufnehmen (§ 902 Nr. 6 ZPO).