Anmeldefrist endet am 20.3.2023- BAG-SB Jahresfachtagung: Wir bringen Licht ins Dunkel

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) veranstaltet vom 3.-5. Mai 2023 in Freiburg und online eine hybride Tagung unter dem Motto “Wir bringen Licht ins Dunkel” und lädt dazu ein.

Das Tagungsprogramm, weitere aktuelle Infos und die Anmeldung gibts hier: www.bag-sb.de/tagung2023.

Der Infodienst Schuldnerberatung ist mit einem Informationsstand auf der Tagung vertreten und freut sich auf Besuche!

Die Teilnahmebeiträge sind dank einer Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz besonders günstig: Nicht-Mitglieder bezahlen eine Pauschale für online/Präsenz 100,00 Euro, alle Mitglieder der BAG-SB und alle Nachwuchskräfte in der Schuldnerberatung erhalten sogar kostenfreien Zugang bzw. Eintritt!

Auch dieses Jahr lobt die BAG-SB einen Innovationspreis aus, dessen Gewinner*in bei der Tagung bekannt gegeben wird: Aufruf zur Einreichung von Projekten.

“Finanzwende – Warum wir ein faires Finanzsystem brauchen“

Der nächste Termin in der Online-Vortragsreihe „Finanzkompetenz zum Frühstück“ des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz e.V. (PNFK) findet am Dienstag, 21. März 2023, 9-10 Uhr zum Thema „Finanzwende – Warum wir ein faires Finanzsystem brauchen“ statt.

Als Gesprächspartnerin steht die Wirtschaftsjournalistin Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. zur Verfügung. Im Anschluss an den ca. 20-25minütigen Impulsvortrag wird es wie immer Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben.

Der Onlinevortrag soll auch ein Beitrag zur Global Money Week (GMW) sein, die vom 20. – 26. März 2023 auf die Bedeutung von finanzieller Bildung für junge Menschen aufmerksam macht. Das diesjährige Motto der GMW lautet “Plan your money, plant your future”.

Mehr und Anmeldemöglichkeit: pnfk.de/finanzfruehstueck/

LSG Sachsen zum SGB II – Anspruch von Unionsbürger*innen

Der Paritätische weist auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 6.12.2022 unter dem Aktenzeichen L 4 AS 939/20 hin.

Eine EU-Bürger*in hat mit einem geduldeten tunesischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind, die Eltern sind nicht miteinander verheiratet, die Mutter ist während der Schwangerschaft „betriebsbedingt“ gekündigt worden. Das LSG Sachsen hat darin zum einen festgestellt, dass in diesem Fall der fortwirkende Arbeitnehmer*innenstatus nicht nach sechs Monaten endet, sondern sich um die Zeit des Mutterschutzes verlängert. Zum anderen führt der Schutz der Familie dazu, dass auch danach ein Anspruch auf SGB-II-Leistungen besteht, weil für die EU-Bürger*in ein fiktiver Anspruch auf ein humanitäres oder familiäres Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG besteht.

Ausführlich unter www.der-paritaetische.de

iff-Überschuldungsradar 2023/34 – Erhebung zur heutigen Situation erfolgreich Entschuldeter in der Jugend-Schulden-Beratung Tübi…



Seit 2014 verfolgt die Schuldnerberatung Tübingen mit der Jugend-Schulden-Beratung ein besonderes Konzept, um junge Erwachsene unter 25 Jahren zu erreichen und im Beratungsprozess zu halten. Die Ratsuchenden sind im Schnitt 21,5 Jahre alt und haben eine...



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