Günstige Kredite derzeit leicht aufgenommen – Welche Informationen schützen vor der Leichtfertigkeit?

Einen günstigen Kredit zu bekommen ist zurzeit verhältnismäßig leicht. Es handelt sich dabei insbesondere um die beliebten Konsumkredite. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist hier Vorsicht geboten, denn der leichte Zugang und die teils irreführenden Informationen, mit denen die Kredite beworben werden, bringen Risiken mit sich. Theresa Dräbing schreibt in ihrem Beitrag in der Frankfurter Rundschau darüber, worauf bei der Kreditaufnahme geachtet werden sollte.

Genaue Prüfung des Angebots

Wer sich für ein Angebot interessiert, sollte dringend gründlich die Kennzahlen des Angebots prüfen. Oftmals sind die Kredite nicht so günstig, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Das kann etwa daran liegen, dass sich das Angebot an Personen mit einer hohen Bonität richtet und Personen mit geringerer Bonität draufzahlen. Auch Restschuldversicherungen müssen in das Angebot noch mit einberechnet werden, da sie im Effektivzins meist nicht einkalkuliert sind. Dabei ist zu beachten, dass Restschuldversicherungen nicht in allen Fällen sinnvoll sind. Aus Verbraucherschutzperspektive werden Restschuldversicherungen bereits vermehrt kritisiert. Hinzu kommt, dass sich Kredite mit längerer Kreditlaufzeit oftmals verteuern. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, empfiehlt daher, dass die Kreditlaufzeit die Nutzungsdauer des finanzierten Konsumproduktes nicht überschreiten sollte.

Genaue Prüfung der eigenen Situation

Einige Anbieter werben damit, dass sie Kredite an Personen vergeben, die bei einer Bank keinen Kredit bekommen würden. Zudem ist im Nachhinein schwer nachzuweisen, ob eine umfassende Bonitätsprüfung seitens des Kreditgebers stattgefunden hat. Daraus ergibt sich: Die Selbsteinschätzung der Kreditnehmenden ist besonders wichtig. Wird der Kredit wirklich benötigt? Kann die Anschaffung gegebenenfalls verschoben und durch Ersparnisse finanziert werden? Lässt das Budget eine regelgemäße Ratenabzahlung zu, auch wenn unerwartete Ereignisse eintreffen?

Dem Risiko ausweichen

Durch den schnellen Zugang zu den günstigen Krediten, die oftmals auch online aufgenommen werden können, verkürzt sich die Bedenkzeit. Dadurch können oben genannte Prüfungsprozesse zu kurz kommen. Dafür hat die Online-Kreditvergabe an anderen Stellen auch Vorteile. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gilt, sich – trotz der leichten Zugänglichkeit und geringen Kosten – ausreichend Bedenkzeit für die genaue Prüfung der Angebote und der eigenen finanziellen Situation zu lassen.

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Beweisanzeichen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Auch bei erkannter Zahlungsunfähigkeit kann der Schuldner ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem pfändungsgeschützten Teil des Einkommens handelt. BGH, Urteil vom 12.09.2019 – IX ZR 264/18 Sachverhalt: Der Schuldner schuldete seinen beiden Töchtern monatlichen Unterhalt in Höhe von 48 €. Da er dieser Verpflichtung nicht nachkam, erbrachte die Unterhaltsvorschusskasse die jeweiligen Unterhaltsleistungen. Im März 2007 erkannte der Schuldner seine Unterhaltspflicht gegenüber einer Tochter an und erbrachte entsprechende Ratenzahlungen auf die Unterhaltsvorschussschulden. In der Zeit von April 2007 bis Juli 2014 leistete er Raten von insgesamt 3.683 €. Auf Antrag des Schuldners wurde am 13.Novemver 2014 über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse angefochten und deren Rückgewähr verlangt. Entscheidung: Durch die Zahlungen des Schuldners auf die Unterhaltsvorschussschulden sei eine Gläubigerbenachteiligung gem. § 129 I InsO eingetreten. Eine Gläubigerbenachteiligung […]

Kraftfahrzeugsteuer als Masserverbindlichkeit

Die Kraftfahrzeugsteuerverbindlichkeit ist nur dann als Masseverbindlichkeit zu werten, soweit das betreffende Fahrzeug physisch existiert. BFH, Urteil vom 21.03.2019 – III R 30/18 Sachverhalt: Die Schuldnerin war seit dem Jahr 1998 Halterin eines Omnibusses. Im September 2011 wurde das Fahrzeug durch einen Brand vollständig zerstört und ist seitdem physisch nicht mehr existent. Im Oktober 2012 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Im Mai 2016 meldete der Insolvenzverwalter das Fahrzeug bei der zuständigen Straßenverkehrszulassungsbehörde ab. Daraufhin erließ das Hauptzollamt im Juni 2016 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter, für den Zeitraum ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Abmeldung des Fahrzeugs in Höhe von 1.900 €. Entscheidung: Die Kraftfahrzeugsteuerschuld ist keine Masseverbindlichkeit i.S.d. § 55 InsO. Danach sind solche Forderungen Masseverbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens […]

Nachträgliche Anmeldung der Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend

Die Rechtskraft des § 178 III InsO steht einer nachträglichen Anmeldung der Forderung als aus unerlaubter Handlung stammend nicht entgegen. OLG Köln, Urteil vom 07.02.2019 – 7 U 176/17 Sachverhalt: Eine Gläubigerin meldete im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin einen Betrag in Höhe von 61.000 Euro zur Insolvenztabelle an. Der Anspruch wurde in voller Höhe unter dem Forderungsgrund „Forderung aus Bürgschaft“ zur Insolvenztabelle festgestellt. Im Laufe des weiteren Verfahrens beantrage die Gläubigerin die Feststellung, dass ein Teilbetrag der Forderung in Höhe von 20.000 Euro aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt. Die Schuldnerin widersprach dieser Feststellung. Entscheidung: Die Forderung der Gläubigerin durfte als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in der Insolvenztabelle festgestellt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Forderung zuvor bereits mit dem Forderungsgrund „Forderung aus Bürgschaft“ zur Tabelle festgestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger kann, wenn sie es zunächst versäumt hat, ihre Forderung als aus vorsätzlich begangener unerlaubter […]

Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

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Mitteilung in eigener Sache

Dr. Dirk Ulbricht verlässt das institut für finanzdienstleistungen im gemeinsamen Einvernehmen. Das Institut ist derzeit insgesamt gut aufgestellt. Hierfür hat Dr. Dirk Ulbricht in den letzten Jahren eine hervorragende Grundlage geschaffen. Prof. Dr. Ingrid Größl und Udo Philipp bedauern den Weggang von Dirk Ulbricht und danken ihm für die langjährige Geschäftsführung. Dr. Dirk Ulbricht wird bei einem geregelten Übergang unterstützen und weiterhin als Research Associate für das Institut tätig sein. Zum 01.10.2019 wird Dr. Sally Peters, die bereits seit Juni kommissarisch die Geschäftsführung innehatte, die Geschäftsführerin des iff.

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Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Vergleichsportale in der Kritik

Sally Peters, kommissarische Geschäftsführerin des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), kritisiert im Handelsblatt die intransparenten Gewinnerzielungsmethoden der Vergleichsportale: „Vergleichsportale erzielen ihre Gewinne im Bereich Versicherungen zu 90 Prozent aus Provisionszahlungen, dies wiederum ist vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bekannt“, sagt die Verbraucherschützerin.

Das Bundeskartellamt nennt zentrale Probleme

Das Bundeskartellamt hat die Kritik von Verbraucherschutzen, Kunden und Wettbewerbern zum Anlass genommen und die eine Untersuchung von Vergleichsportalen vorgenommen. Im Abschlussbericht des Bundeskartellamtes über Vergleichsportale werden Mängel aufgezeigt und zentrale Probleme benannt. So stehen auch hinter scheinbar eigenständigen Vergleichsportale, dieselben Vergleichsrechner. Besonders bei dem Vergleich von Krediten und Versicherungen ist die Marktabdeckung sehr gering. Das Bundeskartellamt bemängelt, dass das Platzieren auf der sog. Position O nicht anhand von sachlichen Kreierten erfolgt, sondern bedingt ist durch zusätzliche Zahlungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich beruht das Ranking oft auf unterschiedliche finanzielle Einflussnahmen der Anbieter.

Konsequenzen müssen folgen

Bislang bestehen keinen Möglichkeiten regulierend einzugreifen. Das iff begrüßt daher die Forderung dem Bundeskartellamt erweiterte Konsequenzen einzuräumen, damit das bestehende Verbraucherecht durchgesetzt werden kann.

Der vollständige dpa-Artikel in der Handelsblattausgabe vom 25.09.2019

 

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Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gesucht

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab dem 01.01.2020 und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftliche Mitarbeiterin
– 30–39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie entwickeln, planen und koordinieren Projektanträge und Forschungsprojekte
  • Sie organisieren Veranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen
  • Sie bereiten Themen auf und beantworten Medienanfragen
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen und die Bereitschaft sich weiter einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Kompetenzen in der Erhebung und Auswertung qualitativer und/oder quantitativer Daten („Zahlenverständnis“)
  • das Interesse und die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten (auch interdisziplinär)
  • eine zielgerichtete, selbstständige und proaktive Arbeitsweise sowie sehr gute Organisationsfähigkeit
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen (mündlich und schriftlich)
  • Ihre Fähigkeit zur Teamarbeit und professionellen Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern setzen wir voraus

Wir bieten Ihnen:

  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortliche Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine faire Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen
  • zusätzlich zum Gehalt attraktive Sonderleistungen (VWL, Fahrtkosten, Restaurant-Checks)
  • eine unbefristete Einstellung, die auf eine dauerhafte Zusammenarbeit ausgelegt ist
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellungen ausschließlich per E-Mail bis zum 30.10.2019 unter der Kennziffer 05-2019 an: melanie.poldrack@iff-hamburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Melanie Poldrack (040-309691-23) zur Verfügung.

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