Ab dem 01.07.2025 werden die Pfändungsgrenzen erhöht. Deshalb gilt ab dem 01.07.2025 auch eine neue P-Konto-Bescheinigung mit dem Sockelbetrag von 1.560 €....			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Im Bundesgesetzblatt wurde die ab 01.07.2025 geltende Pfändungstabelle veröffentlicht.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Neue Anträge sind nun auch für das Jahr 2025 möglich			
	
		
	
				
					
	
	
		
		(Stand 01.01.2025 – vgl. BGBl. 2024 I Nr. 312)Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) Im Rahmen des Schuldnerschutzes...			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Die ab 01.Juli 2024 bis 31.06.2025 geltende Pfändungstabelle wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben: Pfändungstabelle ab Juli 2024			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Der Energiefonds hilft ganz konkret mit Beihilfen bei stark gestiegenen Energiekosten.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Stand 01.2024: Musterbescheinigungen für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II oder XII.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Zum 01.01.2024 tritt die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 in Kraft. Aktualisierung von Text und Rechenbogen.			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln stellt einen Rechentool zur Berechnung des Bürgergeldanspruchs zur Verfügung. Dieser ist "Einfach, anonym, werbefrei!"			
	
		
	
				
					
	
	
		
		Wohngeld-Plus-Rechner des BMWSB als Orientierungshilfe ob und gfs. in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht.