Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Aktualisiert 6.4.2020: Handreichung Beratungsschritte für von Corona betroffene Selbstständige vom Expertenforum Selbstständige BAG-SB

Handreichung, anhand derer man wie mit eine Schablone möglichst schnell die Existenz des Selbstständigen, seiner Familie und eben seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu sichern versuchen kann.