GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema!

Der Equal Pay Day verdeutlicht alljährlich den noch immer bestehenden gravierenden Gehaltunterschied zwischen Männern und Frauen.  Die Lohnlücke beträgt 21 Prozent, auch der bereinigte Wert, der innerhalb von Qualifikation und Tätigkeit vergleicht, liegt bei sechs Prozent. „Es ist erschreckend zu sehen, dass sich der Wert seit Jahren nicht verändert hat“, sagt Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des instituts für finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Das Entgelttransparenzgesetz war hier ein wichtiger erster Schritt, um für das Thema der Lohngleichheit zu sensibilisieren, ist in der derzeitigen Ausgestaltung aber unzureichend. Das Gesetz gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten und es müssen mindestens sechs Personen in vergleichbarer Position arbeiten. Das Gesetz und die damit einhergehenden Auskunftsrechte sind zudem vielen nicht bekannt.

Ursachen für die bestehende Lohnungleichheit sind vielfältig und liegen in Erwerbsbiographien, stereotypen Rollenbildern, familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und fehlender Transparenz bei Gehältern. Eine weitere Rolle spielen aber auch die Unternehmenskultur in Betrieben sowie die Steuer- und Sozialpolitik. „Wichtig ist, dass sich Frauen bewusst machen, was ein geringeres Gehalt auch in späteren Lebensjahren für Auswirkungen hat“, so Peters. Menschen mit einem geringen Gehalt können zwar auch zwangsläufig weniger Geld sparen oder anlegen, aber sich überhaupt mit dem Thema zu auseinandersetzen, ist gerade deshalb umso wesentlicher.

Die Einkommenslücken zeigen, wie bedeutsam eine ausreichende Altersvorsorge für Frauen ist. Hier bedarf es insbesondere aufgrund der beschriebenen Herausforderungen vorausschauender Vorsorgeentscheidungen. „Auch Ausgleichszahlungen für die Zeiten der Kinderbetreuung sollten mit dem Partner besprochen werden“, rät Peters.

Der Beitrag GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema! erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

iff-Überschuldungsradar 2020/17

Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern“ von Christian Hampl (Volkshochschule SüdOst im Landkreis München, leitender Stützpunkt für Verbraucherbildung)

Alltägliche Themen wie Online-Einkauf, Datenschutz im Internet, die Auswahl der passenden Geldanlage oder der Abschluss einer Versicherung stellen Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder vor Herausforderungen. Versicherungs- und Finanzprodukte werden immer komplexer und die Nutzung des Internets birgt immer wieder Herausforderungen.

Bereits im Jahr 2012 trat das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) an die vier geförderten Erwachsenenbildungsträger (Bayerischer Volkshochschulverband, Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Erwachsenenbildungseinrichtungen, Katholische Erwachsenenbildung) mit dem klaren Ziel heran, Informationsangebote und Bildungsmöglichkeiten zur produkt- und anbieterunabhängigen präventiven Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

Der Beitrag iff-Überschuldungsradar 2020/17 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Verantwortliche Ratenkreditvergabe: Konzeption und ihre Umsetzung im europäischen und deutschen Recht

iff-Discussion-Paper 2019/3 von Prof. Dr. Ingrid Größl und Dr. Sally Peters.

Wesentliche Komponenten einer verantwortlichen Kreditvergabe sind ein angemessenes Beratungsgespräch, faire Konditionen und eine Unterstützung durch die Bank in Phasen des Zahlungsverzugs. Der Gesetzgeber legt den Fokus auf Informationspflichten und die Pflicht zu einer angemessenen Kreditwürdigkeitsprüfung als Teil des Beratungsgesprächs. Bei Ratenkrediten lässt er den Banken jedoch einen Gestaltungsspielraum. Wir skizzieren die Ergebnisse eines deutschlandweit durchgeführten Kredittests, die unter den getesteten Banken eine unzureichende Erfassung der Bonität der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers, Wucherzinsen und Restschuldversicherungen als Voraussetzung für die Kreditvergabe vorfinden und somit Belege für eine unverantwortliche Kreditvergabe liefern. Als Ausweg wird eine Rückkehr zum relationalen Banking unter Nutzung der künstlichen Intelligenz diskutiert.

 

Der Beitrag Verantwortliche Ratenkreditvergabe: Konzeption und ihre Umsetzung im europäischen und deutschen Recht erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Neuer Anbieter bei Vergleichsportalen

Das Berliner Start-Up Joonko wagt sich auf den Markt der Vergleichsportale. Die marktführenden Portale erwiesen sich in der Vergangenheit oftmals als verbraucherunfreundlich. Sie wurden zum Beispiel für Intransparenz in Bezug auf die Provisionen für Anbieter kritisiert. Das iff hat sich 2017 in einer Studie für den vzbv ausführlich mit Vergleichsportalen auseinandergesetzt.

Das Portal Joonko versucht nun Kritikpunkten wie mangelnder Transparenz und gekauften Rankingplätzen entgegenzuwirken. Für das Unternehmen wurde ein Transparenzbeirat gegründet. Die Ranking-Platzierungen im Vergleichsportal sollen nicht käuflich sein. Außerdem seien die Provisionen für Produktanbieter auf langfristige Kundenbeziehungen angelegt.

Auch Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, äußerte sich zu dem Ansatz des Portals. Positiv sei in jedem Fall, dass das Joonko käufliche Rankingpositionen ausschließe. Allerdings müsse das Portal auch gewährleisten, dass es eine umfassende Breite an Finanzdienstleistern verglichen werde, um einen möglichst verbraucherfreundlichen Tarif zu finden. „Wenn tatsächlich ausgeschlossen wird, dass Anbieter durch Mehrzahlungen gute Rankingpositionen kaufen können, ist das positiv für Verbraucher“, so Peters. Sie gibt auch zu bedenken, dass die derzeit noch eingeschränkte Anbieterauswahl kritisch ist. Solange es keine umfassende Breite an Versicherungen gebe, könne das Versprechen, für jeden Nutzer den besten Tarif zu finden, im Zweifel nicht eingehalten werden.

Den vollständigen Artikel der Berliner Zeitung von Theresa Dräbing finden Sie hier:

Der Beitrag Neuer Anbieter bei Vergleichsportalen erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus

Vom 15.07.2021 bis 17.07.2021 findet die 18. Welt­verbraucher­rechtskonferenz der International Association of Consumer Law im Rudolf Steiner Haus, Hamburg unter dem Leitthema „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“ statt. IACL-Konferenzen werden alle zwei Jahre und in der Regel von Universitäten ausgerichtet. Die letzten Veranstaltungsorte waren USA (2019), Brasilien (2017), Niederlande (2015), Australien (2013), Vereinigtes Königreich (2011), Indien (2009), Neuseeland (2007) und Südafrika (2005).

Die International Association of Consumer Law fördert Debatten rund um Verbraucherschutz und Verbraucherrecht. An den Konferenzen nehmen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter von Regulierungsbehörden, Banken, Unternehmensgruppen und Verbraucherorganisationen teil. Die Konferenzen stehen allen Interessierten und nicht nur den Mitgliedern aus dem Bereich der universitären wie außeruniversitären Verbraucherforschung und Lehre offen.

Ziel der IACL ist es, Forschungsnetzwerke und gemeinsamen Forschungsprojekte im Bereich des Verbraucherrechts sowie der Verbraucherpolitik und der Verbraucherbeziehungen zu fördern. Staatliche Einrichtungen, Universitäten, Verbraucherorganisationen und Expertinnen und Experten werden dabei unterstützt.

Die Konferenz wird vom Vorstand der IACL (Vorsitz Prof. Michelle Louw, Kapstadt) in Zusammenarbeit mit einem nationalen Leitungsgremium unter Führung von Dr. Sally Peters und Prof. Udo Reifner geplant. 

Details zur Konferenz werden ab sofort auf der iff-Website veröffentlicht. Der Call for Papers erfolgt im Sommer 2020 Für aktuelle Informationen zur IACL siehe: https://www.iacl.net.au/

iff hosts the IACL International Consumer Law Conference 2021

The 18th World Consumer Law Conference of the International Association of Consumer Law (IACL) will take place in Hamburg on 15-17 July 2021 at the Rudolf Steiner Haus and carry the title „Challenges and Unanswered Questions of Consumer Law“. IACL conferences are held every two years and mostly hosted by universities. The hosting countries are deliberately chosen from the Global South as well as the Global North. The last conferences were held in the USA (2019), Brazil (2017), the Netherlands (2015), Australia (2013), UK (2011), India (2009), New Zealand (2007) and South Africa (2005).

The IACL promotes debates on consumer protection and consumer law. Conference attendees include university lecturers, judges, lawyers and representatives of regulatory authorities, banks, business groups and consumer organisations. The conferences are open to all interested parties, not only to members of academic and non-academic consumer research and educational institutions.

The aim of the IACL is to develop research networks and stimulate joint research projects in the area of consumer law, consumer policy and consumer relations. This includes supporting government institutions, universities, consumer organisations and experts.
The conference will be hosted by the IACL Executive Committee (chaired by Prof. Michelle Louw, Cape Town) in cooperation with a local executive committee led by Dr. Sally Peter and Prof. Udo Reifner.

Details of the conference will be published on the iff website. The call for papers process starts in summer 2020.
For up-to-date information on the IACL see: https://www.iacl.net.au/

Der Beitrag iff richtet die Weltverbraucherrechtskonferenz der IACL 2021 aus erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“

iff-Pressemitteilung vom 14.11.2019 zum Thema Basiskonten

In einem Positionspapier erörtern iff-Geschäftsführerin Dr. Sally Peters und Vereinsmitglied Achim Tiffe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Juest+Oprecht,  den Handlungsbedarf bei Basiskonten.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung

Der Beitrag Pressemitteilung „Handlungsbedarf bei Basiskonten“ erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Was tun bei Post vom Inkassobüro?

In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.

Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.

 

Der Beitrag Was tun bei Post vom Inkassobüro? erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

iff-Überschuldungsradar 2019/16

Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen!

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Verbraucherschutz – Auch für geflüchtete Menschen“ von Katharina Vogt. Sie ist Diplomsozialpädagogin und -sozialarbeiterin, Referentin für Flüchtlingspolitik im AWO Bundesverband und leitete das 15-monatige Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenz von Menschen nach der Flucht“.

Katharina Vogt zeigt auf, wie relevant die Stärkung des Verbraucherschutzes für geflüchtete Personen ist und beschreibt als Ansatz die Kooperation von Verbraucher- und Flüchtlingsberatung. Eine Zusammenarbeit der Unterstützungsangebote kann helfen, dabei vorzubeugen, dass Geflüchtete aufgrund von Unwissen über ihre Verbraucherrechte oder die Strukturen der deutschen Gesellschaft in Konsumfallen geraten.

Der aktuelle Überschuldungsradar basiert auf den Ergebnissen des Projekts „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Menschen nach der Flucht“. Da die Strukturen der AWO und der Verbraucherzentralen genutzt wurden, erzielte das Projekt eine bundesweite Wirkung. Die Projektteilnehmenden entwickelten Ansätze, um die präventive Beratung zu professionalisieren. Sie erstellten eine Arbeitshilfe für AWO-Mitarbeitende, zugleich wurden Multiplikatorenschulungen durchgeführt.

Katharina Vogt fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt so die Vorteile einer Kooperation der Verbraucherzentralen mit den jeweiligen AWO Diensten vor Ort auf. Dazu gehört etwa die Informationsangebote für Ratsuchende oder die Etablierung eines präventiven Verbraucherschutzes zu verbessern.

Die entsprechenden Verbesserungen können geflüchtete Personen gezielt dabei unterstützen, ihre Verbraucherrechte zu kennen und wahrzunehmen. Die Sensibilisierung des Beratungspersonals baut Barrieren für Ratsuchende ab und erweitert den Zugang zum Verbraucherschutz für Geflüchtete.

Durch Katharina Vogts Beitrag wird deutlich: Eine Kooperation von Verbraucherschutz und Geflüchtetenberatung stärkt die Verbraucherkompetenzen von geflüchteten Personen in Deutschland. Auch langfristig wirkt sich diese Verbesserung der Beratungssituation aus, indem sie Geflüchtete darin bestärkt, ihre Rechte wahrzunehmen und somit ermutigt, an gesellschaftlichen Diskursen und politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

Der Beitrag iff-Überschuldungsradar 2019/16 erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Die Frauen und die Rentenlücke

Sally Peters, die Geschäftsführerin des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) nimmt zu dem Thema „Finanzielle Altersvorsorge von Frauen“ im Handelsblatt Stellung. „Frauen haben andere finanzielle Risiken als Männer”, erklärt Sally Peters. Kinderbetreuungszeiten und Teilzeitarbeit verringern oft die gesetzlichen Rentenansprüche und ergänzt, dass „die aktuellen Unterhaltsregelungen nicht dafür sorgen, dass Frauen nach einer Scheidung im Alter noch abgesichert sind.”

Zusätzliche Vorsorge ist erforderlich!

Um im Alter nicht in Armut zu rutschen, sollten Frauen also zusätzlich vorsorgen. „Die Lebensrealität zwingt Frauen dazu, anders zu planen als Männer. Bei vielen hat sich das Bewusstsein dahingehend schon verändert”, hat Peters beobachtet.

Der Aktienmarkt bietet Anlagemöglichkeiten

Expertinnen empfehlen zum langfristigem Vermögensaufbau Geld am Aktienmarkt, etwa in Form von weltweit ausgerichteten Indexfonds (ETF) zu investieren. So können auch regelmäßig geringere Geldbeträge angelegt werden. Neben einer Bestandsaufnahme der Einnahme- und Ausgabensituation sollten sich Frauen auch die Höhe der Rentenlücke ausrechen lassen.

Den Partner einbeziehen

Mit dem Wissen kann man gezielt anfangen, Vermögen aufzubauen und zu vermehren. Die Finanzen selbst in die Hand zu nehmen, bedeutet für Sally Peters nicht nur, Geld zurückzulegen. „Frauen überlegen zunehmend, was ihre Lebensentscheidungen auch finanziell bedeuten.” Man sollte gemeinsam mit dem Partner hinterfragen, was etwa Teilzeit oder eine berufliche Auszeit für die Rente bedeuten. Ihr Rat: „Wenn beispielsweise ein Paar entscheidet, dass die Frau zu Hause bleibt, sollte der Mann finanziell für ihre Altersvorsorge eingespannt werden.”

Der vollständige Artikel erschien am 02.10.2019 im Handelsblatt

Der Beitrag Die Frauen und die Rentenlücke erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

Der Beitrag Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..