BGH, Urt. v. 23.02.2016 – XI ZR 101/15 – Leitsätze des Gerichts:
1. Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrags steht Art. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.
Monat: Mai 2016
BGH zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen
Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – aus der PM des Gerichts:
„Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. (…)
Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn (mehr …)
BGH zur Wirkung einer öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren
BGH, Beschluss vom 24. März 2016 – IX ZB 67/14:
Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung wirkt als Zustellung und setzt die Beschwerdefrist in Gang, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. Der Belehrungsmangel kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. – InsO § 9 Abs. 1 und 3, § 64 Abs. 2; ZPO §§ 232, 233 A
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Soziale Arbeit und Vergaberecht – Muss die Schuldnerberatung nach § 11 SGB XII ausgeschrieben werden?
Letzten Monat trat das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) endgültig in Kraft. Aus diesem Anlass veröffentlichen wir hier die Hausarbeit von Mark Schmidt-Medvedev mit dem Titel: „Soziale Arbeit und Vergaberecht – Muss die Schuldnerberatung nach § 11 SGB XII ausgeschrieben werden?“ Die Kernaussagen bleiben trotz der Gesetzesänderung bestehen. Siehe: Medvedev-Soziale-Arbeit-und-Vergaberecht
BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsschulden
BGH, Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 65/14 – Leitsatz
1a. Macht der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich des Unterhaltsbedarfs und der Unterhaltsbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in Höhe des Mindestunterhalts auf § 1612a BGB berufen, wenn bereits ein Titel aufgrund eines streitigen Urteils vorliegt, der den Schuldner für die Zeiträume zu Unterhalt verurteilt, für die der Gläubiger Schadensersatz wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verlangt. (mehr …)
Abschied vom 500-Euro-Schein zu verkraften
Die Europäische Zentralbank plant, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Er soll ab Ende des Jahres 2018 nicht mehr gedruckt werden, bleibt aber dauerhaft gültig – also umtauschbar. Der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, wertet das Vorgehen der EZB als verbraucherfreundlich.
BGH: Deliktsforderung kann doch unabhängig von titulierten Zahlungsanspruch verjähren
Der BGH hat mit Beschluss vom 03.03.2016, Aktenzeichen: IX ZB 33/14 eine sehr wichtige Entscheidung getroffen. Diese korrigiert sein Urteil vom 2.12.2010: es geht darum, ob eine Forderung „als Delikt“ verjähren kann, wenn sie schon als „normale Zahlungsforderung“ tituliert ist. Die Leitsätze:
1. Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt (Klarstellung BGH, 2. Dezember 2010, IX ZR 247/09, BGHZ 187, 337). (mehr …)
Nationale Armutskonferenz: Nicht nur Elektroautos, sondern auch stromsparende Haushaltsgeräte fördern
Nationale Armutskonferenz fordert stärkere Bezuschussung von Waschmaschinen oder Kühlschränken für Hartz-IV-Empfänger
Um die schleppende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen anzukurbeln, haben sich Bundesregierung und Autoindustrie auf Kaufprämien verständigt. „Diese Nachricht überrascht vor dem Hintergrund, dass für die Anschaffung von stromsparenden Geräten bei Hartz-IV-Empfängern angeblich kein Geld da ist“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). (mehr …)