SG Koblenz: Rentenversicherungsträger muss bei Zahlung aufs falsche Konto erneut zahlen

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 08.04.2016, S 1 R 291/16 ER. Aus der PM des Gerichts: „Im Vorfeld der anstehenden Rentenzahlung für März 2016 hatte der Rentner der Service-Stelle des Rentenversicherungsträgers irrtümlich eine fehlerhafte IBAN seiner Bankverbindung mitgeteilt, diesen Fehler anschließend jedoch (…) korrigiert, sodass die Service-Stelle noch vor der anstehenden Rentenzahlung über die richtige Bankverbindung informiert war.

Gleichwohl überwies der Rentenversicherungsträger die Rente auf das ursprünglich angegebene falsche Konto, (mehr …)