iff-Überschuldungsradar 2019/15

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung-Tübingen“ von Heiner Gutbrod. Er ist Diplom-Pädagoge und beim Verein für Schuldenberatung e.V. Tübingen: Schwerpunkt Jugend-Schulden-Beratung angestellt. Co-Autoren sind Saskia Härtel und Yusupha Gaye.

Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.

Es gelingt so einen emotionalen Anker zu setzen, der andere Ebenen anspricht als die reine Wissensvermittlung. Die Teilnehmer bekommen einen Eindruck, dass Fehler korrigierbar sind. Aus erster Hand wird aufgezeigt, dass eine Befreiung aus einer schwierigen, finanziellen Situation durch Geduld, Ausdauer und Unterstützung möglich ist.

Mit diesem Ansatz gelingt es auch, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen, die wenig Erfahrung mit eigenem Geld und Verschuldung haben oder die sich schämen, eigene, teilweise negative Erfahrungen, zur Sprache zu bringen. Beide Co-Autoren sind ehemalige Verschuldete, die offen ihre persönliche Situation und ihren Lebensweg schildern. Sie bekennen sich zu Schicksalsschlägen und zu den eigenen Fehlern.

Im Überschuldungsradar wird der Ablauf einer solchen Präventionsveranstaltung mit jungen Menschen dargelegt. Nach einer Einheit über Folgen von nicht bezahlten Rechnungen und einem Erfahrungsaustausch, knüpfen sich die Erfahrungsberichte an. In Kleingruppenarbeit wird der Haushaltsplan eines Azubis gerechnet. Abschließend berichten die ehemaligen Verschuldeten, wie sie heute ihren Haushalt managen.

Mit den persönlichen Erfahrungen wird in den Kursen regelmäßig eine andere Form der Konzentration, Aufmerksamkeit und Betroffenheit erzeugt, als wenn lediglich der Schuldenberater über abstrakte Probleme, Mahnverläufe und Vollstreckungstitel spricht. Der Zusammenhang zwischen Lebensgeschichte, Schicksalsschlägen und eigenen Fehlern wird erlebbar.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Fortbildung – Verhandlungen mit Gläubigern in der Schuldner- und Insolvenzberatung

Für die Fortbildung, die am 22.10.2019 in Bremen stattfindet, sind noch Plätze verfügbar. Eine Anmeldung ist noch bis zum 13.September 2019 unter info@fsb-bremen.de möglich.
Die Ausschreibung sowie weitere Informationen zu der Fortbildung können hier abgerufen werden: FSB - Veranstaltungen

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BGH kippt Entgelt bei Baukredit-Umschuldung

Gute Nachricht für Bankkundinnen und -kunden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern eine Klausel für unwirksam erklärt, wonach Kunden dafür bezahlen müssen, dass ihre Bank die Grundschuld unter Treuhandauflagen an den neuen Kreditgeber freigibt. Der BGH gab damit dem vzbv recht, der gegen die Kreissparkasse Steinfurt geklagt hatte.