Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie

Forschungsdirektorin des institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) Prof. Dr. Doris Neuberger und der Gründer des Instituts Prof. Dr. Udo Reifner nehmen in einem Working Papier Stellung zu der systemischen Wucherproblematik der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie.

Systemischer Wucher ist Marktversagen

Wucher ist ein häufiges Phänomen auf Verbraucherkreditmärkten und betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen. Systemischer Wucher nutzt die Armut aus, indem er in zusätzlichen Produkten erscheint und Wuchergewinne durch Kettenkredite erzeugt. Dieses Papier untersucht die ökonomischen Gründe für die Wuchergesetzgebung und bewertet auf dieser Grundlage die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EC. Systemischer Wucher ist ein Marktversagen. Die überzeugendsten Erklärungen für ein solches Versagen auf Verbraucherkreditmärkten sind (1) Monopolmacht, wobei der Verbraucher in eine bilaterale Kreditbeziehung eingebunden ist, (2) Diskriminierung durch risikobasierte Preisgestaltung und (3) negative Externalitäten, in der die am wenigsten liquiden Kreditnehmer durch die zahlungsfähigeren quersubventioniert werden.

Richtlinie muss reformiert werden

Unvollständige Information oder mangelnde finanzielle Bildung der Verbraucher können den systemischen Wucher auf Kreditmärkten nicht erklären, denn selbst voll informierte Verbraucher würden diskriminiert und in eine Situation des bilateralen Monopols geraten. Die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie basiert jedoch in erster Linie auf dem Modell der unvollständigen Information, die sie durch Informationspflichten zu korrigieren versucht. Infolgedessen werden wucherische Praktiken und Produkte implizit als legal anerkannt, was den nationalen Kampf gegen Wucher untergraben hat. Daher ist diese Richtlinie nicht wirksam und muss reformiert werden.

Zu dem Working Paper  

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27. Februar 2020: Mitgliederversammlung mit anschließendem Fachtag

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen lädt herzlich zur Mitgliederversammlung mit anschließendem Fachtag nach Wiesbaden ein. Wir freuen uns auf Euer Kommen.

Datum: Donnerstag, 27. Februar 2020 – 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Hochschule Wiesbaden, Kurt-Schumacher-Ring 18, 65197 Wiesbaden, Raum E 114 (Gebäude E)

  • Mitgliederversammlung: Einladung (PDF-Datei)
  • Fachtag: Frau Dr. Annette Frenzel, Senior Referentin CSR und SCHUFA-Schlichtungsstelle, wird das Unternehmensprofil, die Aufgaben und Arbeitsweise der Schufa im Überblick darstellen und auf Fragen der Teilnehmenden eingehen.
    Einladung (PDF-Datei)

Rückmeldeformular für die Mitgliederversammlung  und den Fachtag sowie Bevollmächtigung für Vertreter juristischer Mitglieder als PDF-Datei

oder direkt über das folgende Online-Anmeldeformular:

[contact-form-7]

 

 

 

Restschuldversicherungen: zu teuer und daher sittenwidrig

Nicht Nutzung von SchuldnerberatungUnser Vereinsmitglied und ehemaliger geschäftsführende Direktor des institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) RA Dr. Achim Tiffe nahm in PLUSMINUS am 14.08.2019 zu dem Thema Restschuldversicherung Stellung.Tiffe stellt fest, dass viele Restschuldversicherungen oft überteuert sind. „Sie sind so teuer, dass ich sie für sittenwidrig halte,“ so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Versicherung werden zudem ausgehöhlt und bieten kaum noch Versicherungsschutz. „Das was abgesichert wird, tritt auch selten ein“ bemängelt Tiffe und kritisiert, dass lediglich das Kreditvolumen aufgebläht wird um die Kosten zu steigern damit die Banken mehr verdienen.

Auf dem Portal anwalt.de konkretisiert Tiffe, dass nach einer Studie der Aufsichtsbehörde BaFin im Jahr 2017 der Barwert der Abschluss- und Vertriebskosten bei dem teuersten Tarif knapp 85 % des Einmalbetrages beträgt. Der Teil, der für die Versicherungsleistung verwendet wird, ist gering. Die Kosten der Restschuldversicherung steigen zudem mit jeder neuen Umschuldung, wenn bei jeder neuen Kreditaufnahme eine neue Restschuldversicherung abgeschlossen werden muss.

Tiffe mahnt, dass durch diese Praxis gerade diejenigen die hilflos sind ausgebeutet werden und „solange ausgebeutet werden, bis sie eigentlich nicht mehr können, nur damit die Banken den eigenen Gewinn maximieren.“ Als Verbraucherschutzanwalt rät Tiffe den Verbrauchern nicht alles einfach hinzunehmen, sondern sich bei Problemen an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt zu wenden.

Dr. Achim Tiffe ist langjähriges Vereinsmitglied des institut für finanzdienstleistungen e.V. und Partner der Kanzlei JUEST+OPRECHT

 

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iff-Überschuldungsradar 2019/14

Restschuldbefreiung – Wohin geht die Reise?

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zur Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union von Dr. Jan-Ocko Heuer. Er arbeitet am „SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik“ der Universität Bremen und forscht u.a. international-vergleichend zum Privatinsolvenzrecht.

Dieses iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.

Der Autor setzt sich mit der am 16. Juli 2019 in Kraft getretene „Restrukturierungsrichtlinie“ der Europäischen Union (EU). Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei – bzw. in Ausnahmefällen drei – Jahre Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wenngleich die Richtlinie vornehmlich die vorinsolvenzliche Sanierung und die Entschuldung insolventer Unternehmer regelt, so dürften die EU-Vorgaben auch zu einer Neuordnung der Entschuldung von insolventen Verbrauchern in Deutschland führen.

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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Neues Informationsblatt über die Arbeitsweise von Schuldnerberatungsstellen

Was macht eigentlich so eine Schuldnerberatungsstelle? Viele Ratsuchende können sich unter den Leistungen und Rahmenbedingungen einer Schuldnerberatung erstmal wenig vorstellen. Daraus ist die Idee entstanden, den Beratungsstellen ein kleines Faltblatt in kompakter und einfacher Form  anzubieten, die dann an Interessierte verteilt werden können.

Vor allem SchuldnerInnen, die über eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, können so mithilfe unseres neuen Faltblattts bereits beim Erstkontakt in der Landessprache über die Arbeitsweise informiert werden.

Die Infoblätter sind vorrangig als Hilfsmittel für die Schuldnerberatungsstellen gedacht.  Diese können als Word-Dokument heruntergeladen werden und um die eigenen Ansprechpersonen, Öffnungszeiten, Adressen und Logos ergänzt werden. Einzelne Passagen des Textes können bei Bedarf auch herausgenommen werden.

Neues Informationsblatt über die Arbeitsweise von Schuldnerberatungsstellen

Was macht eigentlich so eine Schuldnerberatungsstelle? Viele Ratsuchende können sich unter den Leistungen und Rahmenbedingungen einer Schuldnerberatung erstmal wenig vorstellen. Daraus ist die Idee entstanden, den Beratungsstellen ein kleines Faltblatt in kompakter und einfacher Form  anzubieten, die dann an Interessierte verteilt werden können.

Vor allem SchuldnerInnen, die über eingeschränkte Deutschkenntnisse verfügen, können so mithilfe unseres neuen Faltblattts bereits beim Erstkontakt in der Landessprache über die Arbeitsweise informiert werden.

Die Infoblätter sind vorrangig als Hilfsmittel für die Schuldnerberatungsstellen gedacht.  Diese können als Word-Dokument heruntergeladen werden und um die eigenen Ansprechpersonen, Öffnungszeiten, Adressen und Logos ergänzt werden. Einzelne Passagen des Textes können bei Bedarf auch herausgenommen werden.