Mitteilung in eigener Sache

Dr. Dirk Ulbricht verlässt das institut für finanzdienstleistungen im gemeinsamen Einvernehmen. Das Institut ist derzeit insgesamt gut aufgestellt. Hierfür hat Dr. Dirk Ulbricht in den letzten Jahren eine hervorragende Grundlage geschaffen. Prof. Dr. Ingrid Größl und Udo Philipp bedauern den Weggang von Dirk Ulbricht und danken ihm für die langjährige Geschäftsführung. Dr. Dirk Ulbricht wird bei einem geregelten Übergang unterstützen und weiterhin als Research Associate für das Institut tätig sein. Zum 01.10.2019 wird Dr. Sally Peters, die bereits seit Juni kommissarisch die Geschäftsführung innehatte, die Geschäftsführerin des iff.

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Verschuldung und Privatinsolvenz – Podcastfolge mit Dr. Sally Peters

Weshalb werden Menschen insolvent und wie kommt man raus aus dem Schuldturm? Die neue Geschäftsführerin des iff Sally Peters war zu Gast bei dem Podcast „Der Finanswesir rockt“. In einem Interview zeigt sie die politisch-gesellschaftliche Seite des Themas auf.

https://finanzwesir-rockt.podigee.io/78-privatinsolvenz

 

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BGH zur Insolvenzanfechtung bei Zahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Inso-Newsletter auf BGH, Urteil 12.9.19, IX ZR 264/18 hin.

1. Zahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto sind grundsätzlich gläubigerbenachteiligend und damit anfechtbar. Nur Zahlungen des Schuldners aus dem geschützten Bereich eines Pfändungsschutzkontos, von einem Konto, zu dem vor dem 1.7.2010 ein Vollstreckungsschutzantrag gem. § 850k a.F. ZPO gestellt wurde, oder aus gem. § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO geschütztem Guthaben sind nicht gläubigerbenachteiligend und damit auch nicht anfechtbar.

2. Unterhaltszahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto sind nicht anfechtbar, wenn der Schuldner nach den Umständen des Einzelfalls ohne den erforderlichen Benachteiligungsvorsatz gehandelt hat.

Anmerkung von RA Henning: (mehr …)