Strafverfahren im sog. „UGV-Inkasso-Prozess“ gegen Zahlung von Geldauflagen von insgesamt über einer Million Euro vorläufig eingestellt

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal hat am 23.01.2020 im sog. „UGV-Inkasso-Prozess“ das Verfahren gegen die fünf Angeklagten vorläufig eingestellt, u.a. gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt über einer Million Euro. 80 % des Betrages sind an die Staatskasse und 20 % an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit überhöhte bzw. nicht berechtigte Forderungen geltend gemacht zu haben. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung war umstritten, ob die Tätigkeit der Angeklagten überhaupt strafbar ist. (mehr …)

Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen trotz erteilter Restschuldbefreiung

“Schon seit einiger Zeit beobachtet der AK InkassoWatch, dass Inkassounternehmen versuchen, Forderungen beizutreiben, die im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens eindeutig von der Restschuldbefreiung erfasst waren.

In letzter Zeit häufen sich diese Fälle erkennbar, so dass wir inzwischen vermuten müssen, dass es sich nicht mehr nur die in solchen Fällen gerne aufgeführten “bedauerlichen Einzelfälle” handelt.”

Der AK InkassoWatch bittet deshalb alle Praktiker*innen um Mithilfe und Übersendung von aussagekräftigen (zunächst anonymisierten) Unterlagen. Mehr unter http://inkassowatch.org/forderungsbeitreibung-durch-inkassounternhemen-trotz-erteilter-restschuldbefreiung/

Strafverfahren im „UGV-Inkasso-Prozess“ gegen Millionen-Auflage eingestellt

Das Verfahren gegen die fünf Angeklagten wird vorläufig eingestellt, u.a. gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt über einer Million Euro. 80 % des Betrages sind an die Staatskasse und 20 % an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten ursprünglich vorgeworfen, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit überhöhte und unberechtigte Forderungen geltend gemacht zu haben. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung war umstritten, ob die Tätigkeit der Angeklagten überhaupt strafbar ist. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hatte das Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal eröffnet, jedoch nicht alle Taten für strafbar und andere für verjährt erachtet.

Das Gericht hat das Verfahren mit Zustimmung der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO vorläufig eingestellt. Berücksichtigt wurde hierbei, dass der Bundesgerichtshof in einem Parallelverfahren inzwischen wesentliche Rechtsfragen geklärt hat. Danach war den Angeklagten nur noch der Vorwurf zu machen, überhöhte Rechtsanwaltsgebühren und Kosten geltend gemacht zu haben. Hierdurch hat sich der zunächst in der Anklageschrift angenommene Schaden erheblich verringert. Vor diesem Hintergrund sah auch die Kammer es als sachgerecht an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Diese orientiert sich in solchen Fällen an der Schadenshöhe und der Leistungsfähigkeit der Angeklagten.

Sollten die Auflagen fristgerecht erfüllt werden, wird die Kammer das Verfahren gegen die Angeklagten endgültig einstellen. Eine Verurteilung ist mit der Einstellung gegen Auflagen nicht verbunden.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.01.2020 - www.justiz.rlp.de

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VAMV: Materialien für die Beratung von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. – VAMV hat eine Reihe von Infomaterialien neu zusammengestellt: Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Seit Januar 2020 sind alle Verbesserungen in Kraft. (mehr …)

BGH zur Abgabe der Vermögensauskunft eines nicht prozessfähigen Schuldners

BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2019 – I ZB 60/18 – Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein nicht prozessfähiger Schuldner kann bei der Abgabe der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 51 Abs. 3 ZPO auch durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten werden.
  2. Ein Vorsorgebevollmächtigter ist anders als ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht verpflichtet, für einen nicht prozessfähigen Schuldner die Vermögensauskunft und die eidesstattliche Versicherung abzugeben.

BMJV veröffentlicht Entwurf eines “Gesetzes für fairere Verbraucherverträge”

Letzten Freitag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:

  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden. (mehr …)

BMJV veröffentlicht Entwurf eines “Gesetzes für fairere Verbraucherverträge”

Letzten Freitag hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes für fairere Verbraucherverträge veröffentlicht.

Der Referentenentwurf sieht u.a. folgenden Maßnahmen vor:

  • In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen sollen künftig unwirksam sein.
  • Durch AGB können nur noch kürzere Erstlaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen geregelt werden. (mehr …)