Kindergeldrückforderung: Zweifel an der Zuständigkeit der Familienkasse NRW-Nord zur zentralen Entscheidung über Stundungs- und Erlassanträge

RA Hildebrandt schreibt: “Derzeit sind unter den Aktenzeichen III R 36/19 und III R 21/18 zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zu der Frage anhängig, ob dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) die Befugnis fehlte, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Familienkasse NRW-Nord zu zentralisieren.”

Der ehrbare Kaufmann zu Hamburg und seine Inkassopraktiken

Die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. hat ihre "Finanzschelle Nummer Eins" an die EOS-Gruppe vergeben.

EOS ist als Konzerntochter der Otto Gruppe, die sich heute neudeutsch Otto Group nennt - ein gutes Beispiel für Probleme im Inkassobereich. Es gehört zu den größten Unternehmen in diesem Geschäftsfeld. Immer wieder wird von Branchenseite sinngemäß gesagt, es gibt ein paar, kleine schwarze Schafe, aber ansonsten sei doch nichts zu beanstanden. Und tatsächlich gibt es Inkassodienstleister die deutlich schlimmer als EOS sind. Probleme machen aus Kundensicht allerdings auch die Top-Player der Branche. (...)

Im Bereich der Otto-Tochter EOS (die sich in viele Einzelunternehmen unterteilt) wird überdies mit dem Weiterreichen von fremden Forderungen Geschäft gemacht: Eine EOS-Gesellschaft kauft Forderungen von anderen Unternehmen auf. Das nennt man Factoring. Auf diesem Weg geht die Schuld vom Händler auf EOS über und EOS wird neuer Gläubiger. Aber auch EOS dürfte als Gläubiger nun nur die Mahnkosten ansetzen. Die Mahnkosten spielen aber kaum Geld ein. Aus diesem Grund beauftragt man dann, obwohl die Gesellschaft sogar selbst für Inkassodienstleistungen zugelassen und damit vom Fach ist, noch ein drittes Tochterunternehmen (oft EOS DID), um die viel höheren Inkassokosten geltend zu machen.

Es geht hier also nicht um Expertise und Erfahrung mit einer bestimmten Tätigkeit, sondern ganz allein um die Maximierung des Gewinns. Sozial gerecht und nachhaltig ist das nicht.

Quelle und vollständiger Artikel:

Bürgerbewegung Finanzwende - Finanzschelle Nr. 1

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Rechtskräftiges Unterlassungsurteil gegen UGV-Inkasso wegen Verzugszinsbegründung sowie Herleitung einer Hauptforderung „aus Kontokorrent“ im Inkasso-Erstanschreiben

Inkassounternehmen müssen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen, mit der ersten Geltendmachung zahlreiche Informationen “klar und verständlich” übermitteln. Dazu gehört

  • bei Verträgen die konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses (§ 11a Abs. 1 Nr. 2 RDG)
  • wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, ein gesonderter Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird (§ 11a Abs. 1 Nr. 4 RDG)

Hierzu ist auf das Urteil des LG Frankenthal vom 18.07.2017, 6 0 82/17, hinzuweisen [hier als PDF] In der Entscheidung wurde UGV-Inkasso untersagt, (mehr …)

Bundestag: Experten loben Wohnungslosen-Statistik

Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag.

Positiv bewertet wurde auch die vorgesehene ergänzende Berichterstattung über Personenkreise, die bisher vom Gesetz nicht erfasst werden. Auch eine Revisionsklausel (mehr …)

Rechtskräftiges Unterlassungsurteil gegen UGV-Inkasso betreffs Verzugszinsbegründung „höhere Zinsen wegen Anlageverlust“ sowie Herleitung einer Hauptforderung „aus Kontokorrent“ im Inkasso-Erstanschreiben

Wie dem AK InkassoWatch bekannt wurde, hat das Landgericht Frankenthal mit Unterlassungsurteil aus 2017  UGV-Inkasso untersagt, die übliche Begründung für die mit 13,25%  krass überhöhten... → weiterlesen

Bundestag-Anhörung: Sachverständige gegen Verbot von Stromsperren

“Stromsperren wegen Zahlungsrückständen möglichst vermeiden, aber als allerletztes Mittel weiterhin zulassen: Darin waren sich die Sachverständigen einig bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Der [gestrige] Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen zwei Anträge zugrunde. Die Fraktion Die Linke hat ihren Vorstoß (19/14334) überschrieben: “Stromsperren gesetzlich verbieten”. Bündnis 90/Die Grünen (19/9958) verlangen: “Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren”.

Quelle und mehr. Siehe auch die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen

vzbv: Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

Der vzbv meldet: “Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf [vgl. BMF-Meldung] freie Finanzvermittlerinnen und -vermittler ab 2021 überwachen. Zurzeit sind dafür die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter zuständig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt. 2016 hatte der vzbv bei einer Stichprobe festgestellt, dass ein Drittel der Finanzberater auf dem grauen Kapitalmarkt keine Zulassung hat.” – Quelle und mehr

Bessere Kontrolle von Finanzvermittlern überfällig

Die Bundesregierung will die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen vereinheitlichen. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) laut aktuellem Gesetzentwurf freie Finanzvermittler ab 2021 überwachen. Der vzbv lobt den Plan als wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz am Finanzmarkt.