Das Seminar “Krankenkassen als besondere Gläubigergruppe“, welches wir hier vor langer Zeit als save-the-date angekündigt hatten, findet live statt! Und zwar am 20./21.10.2020. Wegen Corona gibt es nur 9 Plätze!
Monat: September 2020
BGH: Die 10-jährige Hemmung nach § 497 Abs. 3 BGB greift auch für gekündigte Verbraucherdarlehen
Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2, § 497 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 – XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.).
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BGH: Die 10-jährige Hemmung nach § 497 Abs. 3 BGB greift auch für gekündigte Verbraucherdarlehen
Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2, § 497 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 – XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.).
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Pflicht zum Insolvenzantrag soll weiterhin ausgesetzt werden
Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Die Aussprache im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz legt zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vor. – Quelle und mehr
Bundestag: Anhörung zu Änderungen im Inkassorecht
Das Thema Inkassorecht beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung, die morgen stattfinden wird. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) liegen dazu ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion sowie Anträge der FDP (19/20345), der Linken (19/20547) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6009) vor. – Quelle und mehr
Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen: (mehr …)
Leiharbeit in Deutschland
Im Dezember 2019 sind insgesamt rund 634.000 Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt gewesen. Das waren rund 106.000 (14,3 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Rund 64.000 Leiharbeitnehmer waren ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das waren rund 5.700 (8,2 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21890) auf eine Kleine Anfrage (19/21341).
Linke scheitert mit Mindestlohn-Antrag
Die Fraktion Die Linke ist mit einem Antrag gescheitert, den gesetzlichen Mindestlohn in einem einmaligen Schritt auf zwölf Euro je Stunde zu erhöhen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales lehnte einen entsprechenden Antrag (19/20030) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD ab. Die Grünen enthielten sich. Quelle und mehr
Bundesrat: Ausschussempfehlungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Der Bundesrat wird sich nächste Woche mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) befassen. Dazu liegt eine sehr lesenswerte Ausschussempfehlung vor (BR-Drucksache 439/1/20).
Demnach hat der Bundesrat u.a. zu beschließen über
- Änderung der Übergangsfristen!
Ansonsten stunde zu befürchten, “dass durch die jetzige Regelung nicht nur das Vertrauen der Betroffenen in die Gesetzgebung, sondern auch in die Beratungskräfte erschüttert wird.”
- Einführung einer Bagatellgrenze (mehr …)
Bundestag hat über die Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre beraten
Bundestagsdebatte (1. Lesung) über Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Gestern hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. – Details
MdB Hirte (CDU/CSU): “Die Anhörung soll am 30. September 2020 stattfinden. Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt und wir es dann rückwirkend zum 01. Oktober in Kraft setzen. Es ist ein begünstigendes Gesetz; Vertrauensschutzbedenken und damit verfassungsgerichtliche Bedenken in dieser Richtung sehe ich nicht.” (Plenarprotokoll, S. 21592).