Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
- unsere Meldung vom 9.10.2020
- Darstellung Bundesrat
- Darstellung Bundesregierung
- finale Fassung BR-Drucksache 610/20
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)