Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre: Wortprotokoll der Anhörung liegt vor, aber weiteres Warten erforderlich

Am 30.9.2020 fand die Anhörung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung  (19/21981) statt (siehe BT-Bericht). Inzwischen wurde das lesenswerte Wortprotokoll veröffentlicht, in dem auch noch einmal alle schriftliche Stellungnahmen gebündelt sind.

Laut aktueller Planung der Tagesordnung wird die Verkürzung in der nächsten (Sitzungs-) Woche nicht im Bundestag verhandelt werden.

Finanztest zu Rest­schuld­versicherungen: “Löch­rig, teuer und oft über­flüssig”

“Wenn Bank­kunden eine Kreditrate nicht mehr zahlen können, soll eine Restschuldversicherung einspringen. Eine aktuelle Unter­suchung der Zeit­schrift Finanztest zeigt aber, dass der Schutz oft über­flüssig und teuer ist und in vielen Fällen nicht greift.

Jeder Fünfte in Deutsch­land hat einen Raten­kredit aufgenommen. Dabei schließen diejenigen, die das Darlehen bei einer Bank aufnehmen, über­durch­schnitt­lich häufig auch eine Rest­schuld­versicherung ab. Sie wollen damit für den Fall vorsorgen, dass sie die Rate wegen langer Krankheit, Arbeits­losig­keit oder gar Tod nicht mehr zahlen können. Doch der Test von Rest­schuld­versicherungen bei 25 Banken zeigt, dass die Versicherungs­bedingungen oft über­raschende Einschränkungen enthalten und der Kredit­schutz sehr teuer erkauft ist. (mehr …)

LG Wuppertal zum Kreditbegriff nach § 290 InsO

Nicht ungewöhnlich: Einer Schuldnerin wird von der Bank ein Konto gekündigt. Abhebungen konnte die Schuldnerin nicht mehr vornehmen.

Ungewöhnlich: Die Schuldnerin beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung und reklamiert, dass auf das Konto öffentliche Gelder und Arbeitseinkommen geflossen seien, die unpfändbar seien und zur sofortigen Auszahlung freigegeben werden müssten, um wirtschaftliche Not von ihr und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abzuwenden. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin durch die oben erwähnte einstweilige Verfügung an, dass die Bank an die Schuldnerin 2.733,99 Euro auszuzahlen hätte, was sodann auch geschah.

Aber dann: Es stellte sich heraus, dass die Angaben der Schuldnerin weitgehend falsch waren, weil die Gelder gerade nicht auf das besagte Konto geflossen waren. (mehr …)

Abzocke bei Kreditabsicherungen unterbinden

Der vzbv fordert angesichts der Finanztest-Untersuchung zu vielfach mangelhaften Restkreditversicherungen politische Konsequenzen. Nötig seien als erster Schritt ein Provisionsdeckel und eine höhere Kostentransparenz. Die Politik müsse die Banken dazu verpflichten, die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins auszuweisen.