BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der Pressemitteilung vom 13.11.2020 Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht, siehe Pressemitteilung

Es wird u.a. ausgeführt:
"Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Ein tauglicher Entwurf liege schon seit Februar dieses Jahres vor. Die unklare rechtliche Situation äußere sich seit einigen Wochen inzwischen in einer spürbaren Veränderung des Beratungsklimas. Seit Wochen steigen in vielen Beratungsstellen die Wartezeiten und die Frustration, berichtet die BAG-SB. In Folge der Coronapandemie suchten ganz neue Zielgruppen wie z.B. Solo-Selbständige oder Berufstätige aus bisher krisenfest geltenden Branchen Rat. Wenn dann keine verbindlichen Lösungswege aufgezeigt oder Insolvenzfälle an die Gerichte übergeben werden können, weil die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, ist das für die ver- und überschuldeten Ratsuchenden und die Beratungskräfte extrem frustrierend klagt der Verband."

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65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat

Das Statistische Bundesamt hat u.a. folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 %) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen."

Das die Neuregelung nicht zum 01.10.2020 in Kraft getreten ist, steht inzwischen fest. Nicht aber wann sie denn in Kraft treten wird. Siehe daher die Forderung der BAG-SB.

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Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Letzten Freitag ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung im Bundesgeetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2020 I 2344). Demanch wird ab 1.1.2021 der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro angehoben.

Der Mindestunterhalt bildet die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter.  (mehr …)

vzbv: “Handy, Strom oder Zeitung: Jeder Fünfte hat ungewollte Verträge”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet heute: “Untergeschobene Verträge, ungewollte Vertragsverlängerungen und Probleme bei der Kündigung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher ein mitunter teures Ärgernis. Das belegt eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach sitzt knapp jeder Fünfte auf Verträgen für beispielsweise Telefon, Streamingdienst oder Strom, die er überhaupt nicht abschließen wollte. Von ungewollten Vertragsverlängerungen ist fast jeder Vierte betroffen. Gleichzeitig spricht sich die jeweils deutliche Mehrheit für Lösungen wie kürzere automatische Vertragsverlängerungen, eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung oder unkompliziertere Kündigungsmöglichkeiten aus. 

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt. Viele Verbraucher stehen derzeit durch Corona finanziell unter Druck. Gleichzeitig entstehen Betroffenen allein durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein Schaden von durchschnittlich 335 Euro. (mehr …)

Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: BAG-SB fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert eine umgehende Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.