GATE sucht Mitarbeiter (m/w/d) für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Lübeck und Neustadt i.H.

Der Verein pro Arbeit e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin zwei Mitarbeiter (m/w/d) für die nach InsO anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen GATE in Lübeck und GATE – Ostholstein in Neustadt i. H mit einem Stellenumfang von zunächst je 30 Std./Woche. – Details siehe die Stellenausschreibung

DGB: “Die Preise steigen aktuell sieben Mal stärker als der Hartz-IV-Regelsatz”

“Kein Eis, keine Malstifte, keine Blumen: Leistungsberechtigte können sich von dem ohnehin zu niedrig bemessen Regelsatz immer weniger kaufen. Die aktuelle Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um nur drei Euro oder 0,76 Prozent liegt deutlich unterhalb der Preisentwicklung von zuletzt 5,2 Prozent (November 2021). Die Preise steigen also zurzeit sieben Mal stärker als der Regelsatz.”

Quelle und mehr: DGB

Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

“Zum neuen Jahr tritt die Vierte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.

Der Mindestunterhalt ist der Barbetrag, den ein minderjähriges Kind zum Leben benötigt. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter. (mehr …)

Beratungsstellensuche auf meine-schulden.de: Mithilfe dringend gefragt

Auf der Webseite www.meine-schulden.de, die von der BAG Schuldnerberatung (BAG SB) betrieben wird und sich an Ratsuchende richtet, ist nun eine Suche nach Schuldnerberatungsstellen verfügbar.... → weiterlesen

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf das Update von Dieter Zimmermann mit den neuen 2022-Zahlen: www.infodienst-schuldnerberatung.de

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung. (mehr …)

Ab 01.07.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (vgl. BGBl. 2022, S. 2345)

Stand 01.2023: Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.