Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats: “Überschuldete Privathaushalte in Hamburg”

Unter Bürgerschafts-Drs. Drucksache 22/9395 kommen Fans der Zahlen bzw. der Statistik wieder auf ihre Kosten.

Allerdings nicht überall. Die Fragen, welche die Gläubigerschaft des Jobcenters Hamburg betreffen, können nicht beantwortet werden. (“Da die Forderungen des Inkassobereichs nicht Bestandteil der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind, erfolgt keine statistische Erhebung der erfragten Daten.”)

In der Anlage 1 (Insolvenzzahlen) ist bemerkenswert, dass die Fußnote eine bedeutsame Einschränkung vornimmt: “Insolvenzverfahren von Verbrauchern und Verbraucherinnen ohne selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren”. Gemeint sind gewiss die ehemals Selbständigen im Sinne des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO. Dass diese nicht auftauchen, verzerrt das Bild wohl nicht unerheblich.

Tafeln in Deutschland: Rund 1,1 Millionen NutzerInnen im Jahr 2020, vor allem Alleinerziehende

Beginn einer PM des DIW: “Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden.

Der Datensatz erlaubt erstmals eine belastbare Schätzung der Zahl von TafelbesucherInnen und deren demografischer Eigenschaften, zuvor lagen keine verallgemeinerbaren Daten vor. Demnach nutzten im ersten Halbjahr 2020 knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland die Tafeln, das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung.

„Offenbar gibt es eine relevante Gruppe von Menschen, die mithilfe der Tafeln ihre Nahrungsmittelversorgung sicherstellen müssen“, sagt Markus M. Grabka, Studienautor und Mitglied im Direktorium des SOEP im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).” – mehr auch hier