AG SBV: Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger

„Der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV hat ein Informationsblatt zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger erstellt. Bei einer Kontenpfändung ist es immer unerlässlich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten. Trotzdem ist es etwas Besonderes, wenn ein öffentlicher Gläubiger wie z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt das Konto pfändet. Das Bemerkenswerte dabei ist, dass öffentliche Gläubiger in eigener Zuständigkeit pfänden. Was hierbei zu beachten ist, wurde jetzt von dem Arbeitskreis in einer Information zusammengestellt.

Information zur Vorlage bei Öffentlichen Gläubigern “ – Quelle: AG SBV

28. Oktober 2017: Anmeldung zum Fachtag Inkasso möglich

Ab sofort ist die Anmeldung zum „Fachtag Inkasso“ am 16.01.2018 möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.

Datum: Dienstag, 16. Januar 2018 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Referenten: Frank Lackmann, Christian Maltry und Prof. Dieter Zimmermann
Ort:
 Hoffmanns Höfe, Frankfurt am Main, Anreiseinformation
Infos: Einladung und Anmeldeformular 

Neues Informationsblatt zur Vorlage bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern

Die Verbraucherzentrale NRW hat in Abstimmung mit dem AK Giro und der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände ein neues Infoblatt zum Schuldnerschutz bei einer Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger veröffentlicht. Dies kann bei der Vollstreckungsstelle des jeweiligen öffentlichen Gläubigers vorgelegt werden.

Das Informationsblatt ist auf unserer Homepage im Bereich "Arbeitsmaterialien" zu finden.

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Stromsperren als Massenphänomen – tagesschau.de

Tagesschau.de meldet, dass in Deutschland im vergangenen Jahr rund 330.000 Haushalten der Strom abgestellt worden ist. Sozialverbände bemängeln unter anderem einen zu niedrigen Energieanteil in den Hartz-IV-Regelsätzen.

Die vollständige Meldung ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/stromabschaltungen-101.html

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IAB-Studie: „Kinderarmut ist in Deutschland oft Dauerzustand“

„Rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben über eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Für weitere 10 Prozent ist dies ein kurzzeitiges Phänomen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. „Kinderarmut ist in Deutschland ein Dauerzustand. Wer einmal arm ist, bleibt lange arm. Zu wenige Familien können sich aus Armut befreien“, so Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.“ – Quelle und mehr: PM der Stiftung