Bundestag: Änderungen im Zivil- und In­sol­venzrecht angenommen.

Der Bundestag hat heute einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) angenommen.

Änderungen im Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts sollen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zeitlich befristet bis zum 30.Juni 2020 in Artikel 240 besondere Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Covid-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden.

Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. (mehr …)

“Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen”

An dieser Stelle der Hinweis auf eine Webseite der Integrationsbeauftragten mit dem Versprechen Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen. Die Informationen sollen laufend erweitert und aktualisiert werden.

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Untersuchungsbericht des Marktwächters Finanzen zur Kreditvermittlung im stationären Handel veröffentlicht

Der Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentralen und des vzbv führte Ende 2018 eine Untersuchung zur Kreditvermittlung im Einzelhandel durch. Mittels Mystery Shoppings (verdeckte Testläufe und Beobachtungen) wurde in 91 Fällen das praktische Agieren von sechs ausgewählten Händlern (jeweils drei Elektronik-und Möbelketten) bundesweit in verschiedenen Märkten von dem für Konsumentenkredite zuständigen Team des Marktwächters Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen untersucht.

Schwachstellen und Probleme finden sich sowohl bei den Finanzierungsprodukten selbst als auch in der Vermittlungssituation und bei den beteiligten Vermittlern. – Zum Bericht.

Quelle und mehr: PM des vzbv

Gericht weist Wohnbau-Genossenschaft in die Schranken

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen klagte gegen zwei Klauseln in den Vertragsbedingungen der Nova Sedes Wohnbaugenossenschaft, die Verbrauchern die Kündigung erschwerten und hohe Kosten aufbürdeten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Verbraucherzentrale Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.