Bundesagentur für Arbeit
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
AOK bietet Unternehmen die Stundung von Kassenbeiträgen an
-- Delivered by Feed43 service
-- Delivered by Feed43 service
Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kontopfändungen. Positiv zu bewerten ist zwar, dass in diversen Bundesländern (z. B. Hamburg, Berlin) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht mehr im Außendienst tätig sind, allerdings mit folgender Einschränkung: Die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einzie-hungsaufträgen ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Dies führt dazu, dass noch immer gepfändet wird, aber Unterstützungsmög-lichkeiten kaum vorhanden sind.
Der Beitrag Pressemitteilung „Aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 Krise verschärft Rechtsunsicherheiten bei Kontopfändungen“ erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..
Hier der Hinweis auf BFH, Urteil vom 6.6.2019 – V R 51/17, dessen Leitsatz lautet:
Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit.
Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zum heute vorgestellten Abschlussbericht der Rentenkommission
vzbv und Verbraucherzentralen versuchen Betrug, Missbrauch und Wucher in der Corona-Krise zu identifizieren und rufen Verbraucher auf, ihre Fälle zu melden.