Pressemitteilung „Aktuelle Coronavirus SARS-CoV-2 Krise verschärft Rechtsunsicherheiten bei Kontopfändungen“

iff-Pressemitteilung vom 27.03.2020

Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kontopfändungen. Positiv zu bewerten ist zwar, dass in diversen Bundesländern (z. B. Hamburg, Berlin) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht mehr im Außendienst tätig sind, allerdings mit folgender Einschränkung: Die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einzie-hungsaufträgen ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Dies führt dazu, dass noch immer gepfändet wird, aber Unterstützungsmög-lichkeiten kaum vorhanden sind.

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