BGH, Beschluss vom 30.4.2020, Az. VII ZB 82/17

Unpfändbarkeit des Taschengeldkontos eines Schuldners in einer Pflegeeinrichtung

Leitsatz des Gerichts:

Der Anspruch des sich in einer Pflegeeinrichtung befindlichen Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung des gegenwärtig auf einem "Taschengeldkonto" verwalteten Guthabens sowie die künftigen Ansprüche des Schuldners gegen den Träger der Pflegeeinrichtung auf Auszahlung der jeweils monatlich auf dem "Taschengeldkonto" eingehenden Geldbeträge sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO, § 399 1. Fall BGB jeweils bis zu der Höhe unpfändbar, die in § 27b Abs. 3 SGB XII für den angemessenen Barbetrag geregelt ist. Diese Vorschriften stehen einer Pfändbarkeit indes grundsätzlich nicht entgegen, soweit das jeweils vorhandene Guthaben den sich aus § 27b Abs. 3 SGB XII für einen Monat anzusetzenden Betrag übersteigt.


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iff-Überschuldungsradar 2020/19

Schuldnerberatung für ältere Menschen

Der aktuellen Überschuldungsradar Maike Cohrs.

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport.

Altersarmut ist für viele Menschen Realität. In der Schuldenberatung ergeben sich durch das hohe Alter dieser Zielgruppe besondere Anforderungen an die Beratungsstellen. Im aktuellen iff-Überschuldungsradar schreibt die Schulden- und Insolvenzberaterin Maike Cohrs über den Umgang mit älteren Menschen in der Beratung. Der Weg in die Schuldenberatung ist dann leider auch nicht immer selbstverständlich. Die Zielgruppe ist sich meist nicht über die Beratungsmöglichkeiten bewusst oder die Hemmschwelle ist zu groß. Oft werden Dritte auf die desolate Situation aufmerksam und stellen Kontakt zu den Beratungsstellen her. In vielen Städten und Kommunen erfolgt der Verweis an die Schuldnerberatung jedoch nur selten.

Cohrs beschreibt zum einen die Lebensphase „Alter“ und wie ältere Menschen ihr Einkommen generieren. Problematisch ist dabei zum Beispiel, dass viele die ihnen zustehenden staatlichen Leistungen aus Unwissenheit oder Scham nicht beantragen. Wenn man dann noch in die Überschuldung gerät, ist es umso schwieriger, sich mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mitteln selbst herauszuhelfen. Cohrs geht weiterhin auf die Anforderungen an das Beratungspersonal und die Träger der Beratungsstellen ein. So sei etwa Präventionsarbeit ein wichtiger Faktor, um Altersarmut zu mildern und Überschuldung im Alter entgegenzuwirken.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peter

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Ex-BGH-Richter Pape fordert schnelles Inkrafttreten eines 3jährigen Restschuldbefreiungsverfahrens

Richter am Bundesgerichtshof a.D. Professor Dr. Gerhard Pape stellt in seinem Aufsatz “Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Plädoyer für ein schnelles Inkrafttreten” in der aktuellen ZInsO 2020, 1347 klar:

Die Begründung des Entwurfs weist das aus der Mottenkiste (…) stammende ordnungspolitische Argument, eine Verkürzung des Verfahrens gehe mit der Gefahr einher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer “sorgenbefreiten” oder gar missbräuchlichen Überschuldung verleitet werden (…) mit Recht zurück. Dieses Argument ist durch die inzwischen mehr als zwanziggjährige Anwendungszeit der InsO widerlegt. Eine frivole Schuldenmacherei im Hinblick auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hat es nie gegeben.

Dies ist umso wichtiger, als dass Punkt 9 des Eckpunktepapiers des Konjunkturpakets (dazu unsere Meldung vom 8.6.2020) immer noch Misstrauen atmet (“Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung”, Evaluation des Antragsverhaltens der Schuldner “auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten”). (mehr …)