BGH, Beschluss vom 13.02.2020, Az. IX ZB 33/18

Leitsatz des Gerichts:

Im Verbraucherinsolvenzverfahren kann die Mindestvergütung des § 13 InsVV ausnahmsweise um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 e InsVV gekürzt werden, wenn wegen der Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse und der geringen Anzahl der Gläubiger oder der geringen Höhe der Verbindlichkeiten der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens beträchtlich unterschritten wird, die Arbeitserleichterung nicht bereits darauf zurückzuführen ist, dass die Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt worden sind, und sich ohne die zusätzliche Kürzung eine unangemessene hohe Vergütung ergäbe.

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Immobilienkredite – Zahlungsmoratorium wird gut an-genommen, aber zusätzliche Hilfen erforderlich

iff-Pressemitteilung vom 03.06.2020

Laut Angaben der Bundesregierung hat die KfW Bank im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020 zahlreiche Anträge auf Stundungen für Immobilienkredite von „privaten Kleinvermietern“ sowie „Selbstnutzern“ erhalten (BT-Drs. 19/19414, S. 3). Anlässlich dieser für einen ersten, relativ kurzen Zeitraum hohen Anzahl an 13.037 Stundungsanträgen könnte die endgültige Anzahl bezogen auf den gesamten Kreditmarkt an Baufinanzierungen, die infolge der infolge der Coronapandemie notleidendend werden, durchaus höher ausfallen. Positiv ist zu bewerten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von der Möglichkeit zur Darlehensstundung, die ihnen Art. 240 § 3 EGBGB zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie einräumt, Gebrauch machen. Andererseits zeigt sich, dass auch vermeintlich bonitätsstarke Immobilienkreditnehmer krisengeschwächt sind.

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Bundesrat zum neuen “Inkassogesetz”

Diesen Freitag, 5.6.2020, wird sich der Bundesrat unter TOP 22 mit dem Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” (Bundesrats-Drucksache 196/20) befassen.

Während der federführende Rechtsausschuss dem Bundesrat empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, regt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine umfangreiche Stellungnahme an. Einzelheiten sind der BR-Drucksache 196/1/20 zu entnehmen. Die Ausschussdrucksache ist eine sehr spannende Lektüre, die sehr zu empfehlen ist! (mehr …)

MdB Zaklin Nastic: “Schufa blockiert Menschenrechte – Bundesregierung schaut weg”

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage “Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten” (BT-Drs 19/18149) inzwischen geantwortet: BT-Drs 19/18641. Dazu gibt es klare Wort von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

“In ihrer Antwort (…) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co. (mehr …)