Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung und Sozialdienstleister-Einsatzgesetz verlängert

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31. März 2021 verlängert. Die dafür erforderliche gesetzliche Regelung ist vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert wurde das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG).

Beide Verlängerungen wurden im Rahmen des Regelbedarfermittlungsgesetzes am 5. November vom Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen. Quelle und mehr: Bundesregierung

Julia Schlembach: Sicherung von Wohnraum – Möglichkeiten der Mietschuldenübernahme

Hier der Hinweis auf den sehr lesenswerten Beitrag von Julia Schlembach, Diakonisches Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. im www.infodienst-schuldnerberatung.de.

Primärschulden haben in der Schuldnerberatung absolute Priorität. Auch wenn eine Mietschuldenübernahme nicht in Ihren direkten Zuständigkeitsbereich fällt, ist das Wissen um das Verfahren aber dennoch von besonderer Bedeutung, um eine Rechtsverwirklichung für Ihre Klient*innen sicherzustellen.
Denn eins vorab: Wenn der Verlust der Wohnung droht haben die Ämter nahezu keinen Spielraum Mietrückstände nicht zu übernehmen. Egal, ob der betroffene Haushalt im SGB II- oder -XII-Bezug ist oder nicht.

Die Zwischenüberschriften: (mehr …)

Bundesregierung beschließt zwei verbraucherschützende Änderungen im Darlehensrecht

Die Bundesregierung hat gestern den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucherdarlehensrechts zur Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 in der Rechtssache C-383/18 und vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 beschlossen. (mehr …)

Tafeln retten jährlich 265.000 Tonnen Lebensmittel

Bundestagsmeldung: “Die Tafeln in Deutschland würden auch auf Grundlage von Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jährlich über 265.000 Tonnen Lebensmittel aus etwa 30.000 Lebensmittelmärkten retten, heißt es in einer Antwort (19/24081) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32477) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.”

Feine Sache mit der Lebensmittelrettung! Es gilt aber auch nach wie vor der Satz aus der SZ:

Tafeln sind ein Notbehelf, sie bieten Almosen, sie liefern die Krümel vom Überfluss, sie sind Gnadenbrot. Aber sie sind keine geeignete Antwort auf Not und Armut in einer reichen Gesellschaft – sondern Anklage. (…) Ein Staat, der tausend Tafeln braucht, ist kein guter Sozialstaat.

Heribert Prantl

iff veröffentlicht Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Guter Umgang mit Geld, Finanzielle Kompetenz für alleinerziehende Frauen in prekären Lebenslagen“

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) hat von September 2019 bis Februar 2020 im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Forschungsprojekt „Guter Umgang mit Geld, Finanzielle Kompetenz für alleinerziehende Frauen in prekären Lebenslagen“ durchgeführt. Dazu legte das iff nun vor:

BGH zur Ausnahme von der Restschuldbefreiung trotz Tilgung einer Verurteilung aus dem Bundeszentralregister

Die Entscheidung des BGH, Urteil vom 1. Oktober 2020 – IX ZR 199/19, dürfte eine Pflichtlektüre sein:

  1. Eine Verbindlichkeit aus einem Steuerschuldverhältnis ist auch dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn die Eintragung über die Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder § 374 AO, welche im Zusammenhang mit dem Steuerschuldverhältnis steht, im Bundeszentralregister getilgt worden oder zu tilgen ist.
  2. Säumniszuschläge und Zinsforderungen nehmen als steuerliche Nebenleistungen an der Privilegierung der Hauptforderung teil.

BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der Pressemitteilung vom 13.11.2020 Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht, siehe Pressemitteilung

Es wird u.a. ausgeführt:
"Die BAG-SB fordert deshalb nun endlich eine zügige Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Ein tauglicher Entwurf liege schon seit Februar dieses Jahres vor. Die unklare rechtliche Situation äußere sich seit einigen Wochen inzwischen in einer spürbaren Veränderung des Beratungsklimas. Seit Wochen steigen in vielen Beratungsstellen die Wartezeiten und die Frustration, berichtet die BAG-SB. In Folge der Coronapandemie suchten ganz neue Zielgruppen wie z.B. Solo-Selbständige oder Berufstätige aus bisher krisenfest geltenden Branchen Rat. Wenn dann keine verbindlichen Lösungswege aufgezeigt oder Insolvenzfälle an die Gerichte übergeben werden können, weil die Gesetzesänderung nicht beschlossen ist, ist das für die ver- und überschuldeten Ratsuchenden und die Beratungskräfte extrem frustrierend klagt der Verband."

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65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat

Das Statistische Bundesamt hat u.a. folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

"Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 %) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen."

Das die Neuregelung nicht zum 01.10.2020 in Kraft getreten ist, steht inzwischen fest. Nicht aber wann sie denn in Kraft treten wird. Siehe daher die Forderung der BAG-SB.

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