Erhöhung Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Letzten Freitag ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung im Bundesgeetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2020 I 2344). Demanch wird ab 1.1.2021 der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) von 378 auf 393 Euro, in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs), im sogenannten Ausgangsbetrag, von 434 auf 451 Euro und in der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr an) von 508 auf 528 Euro angehoben.

Der Mindestunterhalt bildet die Berechnungsgrundlage sowohl für die von der Rechtsprechung entwickelte Düsseldorfer Tabelle als auch für die Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen der Jugendämter.  (mehr …)

vzbv: “Handy, Strom oder Zeitung: Jeder Fünfte hat ungewollte Verträge”

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet heute: “Untergeschobene Verträge, ungewollte Vertragsverlängerungen und Probleme bei der Kündigung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher ein mitunter teures Ärgernis. Das belegt eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach sitzt knapp jeder Fünfte auf Verträgen für beispielsweise Telefon, Streamingdienst oder Strom, die er überhaupt nicht abschließen wollte. Von ungewollten Vertragsverlängerungen ist fast jeder Vierte betroffen. Gleichzeitig spricht sich die jeweils deutliche Mehrheit für Lösungen wie kürzere automatische Vertragsverlängerungen, eine Pflicht zur Kündigungsbestätigung oder unkompliziertere Kündigungsmöglichkeiten aus. 

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verbraucher besser vor teuren Kostenfallen wie ungewollten Verträgen für Handy, Strom oder Streamingdienste schützt. Viele Verbraucher stehen derzeit durch Corona finanziell unter Druck. Gleichzeitig entstehen Betroffenen allein durch ungewollte Vertragsverlängerungen ein Schaden von durchschnittlich 335 Euro. (mehr …)

Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: BAG-SB fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert eine umgehende Umsetzung des geplanten Gesetzesentwurfes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre.

BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der heutigen Pressemitteilung Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht und führt aus:

“Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt.

In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, (mehr …)

Statistisches Bundesamt: 65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat

Wann kommt endlich die Verkürzung der Restschuldbefreiung?

Das Statistische Bundesamt meldet heute: “Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2 857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1 818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 %) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 %).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen.”

Creditreform zur Überschuldung in Deutschland: “Ruhe vor dem Sturm?”

Creditreform legt den “SchuldnerAtlas Deutschland 2020” mit diversen Zahlen vor. Bemerkenswert sind die Schlusszitate:

Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung sind besorgniserregend, da die Corona-Pandemie auch eine weitere Polarisierung von Einkommen und Vermögen bewirkt

Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform

Die oberen sozialen Schichten („Gutverdiener“) können Einkommensausfälle kompensieren – sie sparen vermehrt und üben zugleich Ausgabenvorsicht sowie Konsumzurückhaltung. Die unteren sozialen Schichten haben keine oder nur sehr geringe finanzielle Reserven und eine „negative Sparquote“ – sie ver- und überschulden sich

Stephan Vila, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm

Die Folge: Bereits jetzt deuten sich finanzielle Überlastungen an, die zeitlich versetzt, zu einem Anstieg der Überschuldungsfälle führen werden. „Zudem erwarten wir einen „Nachholbedarf“ bei den Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ab Oktober 2020. Das wird zu einem zusätzlichen Anstieg der (harten) Überschuldungsfälle führen“, sagt Goy-Yun, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm.

Quelle und mehr: www.creditreform.de

Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und Empfehlungen für die Beratungspraxis

AG SBV: Zusammenfassung zum Stand der Reform der Insolvenzordnung und Empfehlungen für die Beratungspraxis