Kontovergleichswebseite gescheitert

<p>Nach nur fünf Monaten nimmt das Unternehmen Check24 seine Kontovergleichswebseite vom Netz. Hintergrund sind Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite.</p>

Kontovergleichswebseite gescheitert

Nach nur fünf Monaten nimmt das Unternehmen Check24 seine Kontovergleichswebseite vom Netz. Hintergrund sind Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentrale NRW. Nach deren Auffassung genügte die Seite nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Vergleichswebseite.

Grauen Kapitalmarkt präventiv regulieren

Als Reaktion auf die Pleite des Containeranbieters P&R will die Bundesregierung den Anlegerschutz verbessern. Der vzbv befürwortet in seiner Stellungnahme den vorliegenden Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes (AnlSchStG) - und schlägt weitere Maßnahmen zum präventiven Schutz von Verbrauchern vor.

„Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!

Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt “ ‘Wahlpflicht’ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!” Dort erinnert er an die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Problematik, die besteht, wenn das Wohngeld weniger als 17,50 € mehr ist, als es die Grundsicherungsleistungen wären.

Siehe auch schon Bundesverwaltungsgericht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Campact zu SCHUFA CheckNow: “Fiese Tricks der Schufa stoppen”

Die SCHUFA plant ein ein neues Produkt: SCHUFA CheckNow. Dazu:

Dies wird Fragen auf (Frage 102, MdB Nastic; Frage 11, MdB Bayaz; Kleinen Anfrage B90/Grüne 19/25263) und ruft Kritik hervor: Datenschützer kritisieren Schufa.

Campact hat einen Appell erstellt und ruft zur Unterzeichnung auf: Fiese Tricks der Schufa stoppen.

Schufa-Schnüffelpläne: „Dreiste Rosinenpickerei“

Laut Recherchen von NDR, WDR und SZ will die Schufa ihr umstrittenes Projekt „Check Now“ mit einem Trick durchsetzen und dazu die Datenschutzbehörde „wechseln“. Statt der dem Projekt kritisch eingestellten Behörde in Bayern soll nun plötzlich Hessen zuständig sein. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentiert.

Bundestagsdebatte zu “Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise”

Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigter Antrag mit dem Titel „Garantiesicherung statt Hartz IV – Mehr soziale Sicherheit während und nach der Corona-Krise“ (19/25706) steht am Donnerstag, 14. Januar 2021, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach halbstündiger Debatte ist die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgesehen. – Quelle und mehr: Bundestag

AG Bochum: Dem Schuldner stehen auch im Falle der vorzeitigen Restschuldbefreiung ab dem Zeitpunkt, in welchem drei Jahre der Abtretungsfrist abgelaufen sind, die pfändbaren Lohnanteile zu

Hier der Hinweis auf AG Bochum, 16.10.2020, 75 C 72/20 (nicht rechtskräftig; LG Bochum, 9 S 115/20):

Das Insolvenzverfahren wurde am 19.09.2016 eröffnet. Am 14.11.2019 wurde ihm die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilt (§ 300 InsO); der Beschluss wurde am 3.12.2019 rechtskräftig.

Der Treuhänder hat auch in der Zeit 19.9.2019 bis Dezember 2019 die pfändbaren Lohnanteile einbehalten. Das AG Bochum sah darin eine Pflichtverletzung des Treuhänders und verurteile ihn zur Zahlung der entsprechenden Beträge an den Schuldner. (mehr …)

iff-Überschuldungsradar 2021/22 von Frank Wiedenhaupt: “Scheitern in der Corona-Krise: oder die Philosophie des Meister Yoda”

Frank Wiedenhaupt fordert im iff-Überschuldungradar 2021/22:

  1. Sofern der Nachweis durch den Schuldner geführt wird, dass es sich bei Vermögen um seine private Alterssicherung handelt, soll diese bei einem coronabedingten Insolvenzverfahren nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden können.
  2. Für coronabedingte Rückstände bei den Krankenkassen soll der § 266a StGB ausgesetzt werden.
  3. Für coronabedingte Insolvenzen soll der Eintrag des Insolvenzverfahrens in allen Bonitäts-Dateien sofort nach Erteilung der Restschuldbefreiung und Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht werden müssen.
  4. In allen Bundesländern sind wie in Berlin ein kostenloses, öffentlich finanziertes Beratungsangebot für Kleinst- und Soloselbstständige zu etablieren, um diese Menschen nicht für unsere Gesellschaft zu verlieren.