CFRIFBÜRGEL: “Sprunghafter Anstieg: Privatinsolvenzen steigen in Deutschland um 56,5 Prozent”

“Die Privatinsolvenzen sind in Deutschland im 1. Quartal 2021 sprunghaft angestiegen. In den ersten drei Monaten des Jahres gab es 31.821 private Insolvenzen und damit um 56,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2020: 20.328). So lauten die zentralen Ergebnisse aus dem „Schuldenbarometer 1. Quartal 2021“ des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL.

Nach zehn Jahren sinkender Fallzahlen werden die Privatinsolvenzen 2021 wieder steigen. „Aktuell gehen wir von bis zu 110.000 Privatinsolvenzen und damit von einer Verdopplung der Zahlen in diesem Jahr aus“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Dr. Frank Schlein. (mehr …)

Bundessozialgericht: Mahnung hemmt die Verjährung von Erstattungsforderungen der Jobcenter nicht

Das Bundessozialgericht hat am 04.03.2021 – B 11 AL 5/20 R – entschieden (aus dem Terminsbericht; Darstellung von uns; der Wortlaut der Entscheidung liegt noch nicht vor):

  1. In den Fallgestaltungen des § 50 SGB X kann erst ein weiterer Bescheid eine bereits laufende Verjährungsfrist des nach § 50 Abs 3 SGB X festgesetzten Erstattungsanspruchs hemmen.
  2. Bei der vierjährigen Verjährungsfrist des § 50 Abs 4 SGB X handelt es sich um eine Sonderregelung zu Beginn und Lauf der Verjährung, welche die 30jährige Verjährungsfrist des § 52 Abs 2 SGB X als speziellere Vorschrift verdrängt. 
  3. Eine Mahnung oder ein Mahngebührenbescheid führen nicht dazu, dass die vierjährige in eine 30jährige Verjährungsfrist übergeht.

Damit hat das BSG die Revision gegen die Entscheidung LSG Baden-Württemberg – L 8 AL 3185/19, 26.06.2020 als unbegründet zurückgewiesen. Diese LSG-Entscheidung war auch Gegenstand des “Der praktische Fall (10): Verjährungsfrist bei einem bestandskräftigen Erstattungsbescheid” und Lösungsvorschlag. Siehe auch https://www.sozialrecht-rosenow.de und https://www.hartziv.org/news/20210527-bsg-urteil-zur-verjaehrung-von-hartz-iv-erstattungsforderungen.html