“Inkassogesetz” vor Inkraftreten nochmal geändert

Das “Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” (hier: Inkassogesetz) soll im Wesentlichen am 1.10.2021 in Kraft treten.

Nun hat der Bundestag letzte Woche den “Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (19/27673) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30495; hier RechtsdienstleistungsmarktG) beschlossen. Das ist deshalb bedeutsam, weil damit das Inkassogesetz überarbeitet wurde.

Beispiel: Aus § 13b RDG-Inkassogesetz (= Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern) wird nun der § 13e. (mehr …)