BaFin-Entscheidung gut für Prämiensparer

<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kreditinstitute mit einer „Allgemeinverfügung“ dazu verpflichten, Anleger auf unwirksame Klauseln in den Verträgen zumindest hinzuweisen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, kommentiert.</p>