Umgang mit Geld und Schulden seit dem Mittelalter – ein Besuch der Redaktion Infodienst Schuldnerberatung im Landesarchiv Baden-Württemberg

Im März 2023 bot sich für einige Redaktionsmitglieder des Infodienst Schuldnerberatung in der Abteilung Hauptstaatsarchiv des Landesarchivs (https://www.landesarchiv-bw.de ) in Stuttgart die Möglichkeit, bei einer Führung durch Abteilungsleiter Prof. Dr. Peter Rückert einen Einblick in das Thema Geld und Schulden anhand von Dokumenten bis zurück ins Mittelalter zu bekommen (weitere Informationen zum Hauptstaatsarchiv und dessen Aufgaben als „Ministerialarchiv“: https://www.landesarchiv-bw.de/de/landesarchiv/standorte/hauptstaatsarchiv-stuttgart/47272 )

Auch wenn uns unsere digitale Welt im Vergleich mit der Zeit des Mittelalters so anders und weit fortgeschritten scheint, so haben uns bei der Führung die vielen Parallelen bzw. Fortschreibungen des Umgangs mit Geld und Schulden seit dieser Zeit erstaunt. Bereits vor hunderten von Jahren gab es Schuldtitel, wir durften zwei sehr alte Titel aus 1342 und 1464 einsehen.

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Titel hatten seinerzeit Schriftform und wurden handschriftlich zunächst auf Pergament (Tierhaut – sprachlich von damals bis heute in Gebrauch: „Es geht auf keine Kuhhaut“!) und später auf Papier verfasst. War eine Schuld erfüllt, wurde der Schuldtitel durch einen Schnitt ins Pergament bzw. Papier entwertet, was sehr an die heutige Praxis eines entwerteten Vollstreckungsbescheids erinnert.

Um Schulden zu bezahlen, wurden teilweise Forderungen gegen Dritte abgetreten, beispielsweise das Recht der Steuerbeitreibung in den dem Schuldner gehörenden Städten und Dörfern. Ein weiteres Mittel um zusätzliche Geldeinnahmen zu generieren, war die Erhöhung der Abgaben von den Untertanen – eine heute noch gängige Praxis von Kommunen, Ländern und Staaten.

Besonders hervorgetan in der württembergischen Geschichte der Überschuldung hat sich Herzog Ulrich von Württemberg (1487 – 1550). Für seine Kriegszüge und seinen kostspieligen Lebensstil am Hof brauchte er Unmengen an Geld. Dieses versuchte er über immer neue Steuern bei der armen Bevölkerung einzunehmen. So wurde eine geplante Vermögenssteuer in eine Verbrauchssteuer auf Fleisch, Wein und Frucht (Getreide) umgewandelt. Das führte bei den sonst so duldsamen Württembergern im Jahr 1514 zum Aufstand des „Armen Konrad“; schließlich wurde Ulrich auch aufgrund weiterer Vergehen aus dem Land verbannt. Zu Ulrichs Schulden liegen dem Landesarchiv zahlreiche historische Dokumente vor, die ein problematisches Schuldenmanagement in der Landesverwaltung vor 500 Jahren eindrucksvoll verdeutlichen.

VZ NRW: Fakeshop-Finder

Die Seiten sehen ganz normal aus. Das Angebot ist gut. Doch dann kommt die Ware nicht. Fakeshops sind über die Jahre immer professioneller geworden und sind selbst für erfahrene Internetnutzer:innen zur tückischen Falle geworden.

Hier der Hinweis auf die Seite der VZ NRW zum Thema: https://www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder-71560

Rund 194.000 Menschen waren 2021 in Deutschland durchschnittlich gleichzeitig „kurzfristig beschäftigt”

„Kurzfristig Beschäftigte“ arbeiten ohne jeden Sozialversicherungsschutz, trotz harter Arbeit in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich. Das Modell ist sehr anfällig für Missbrauch! Der DGB fordert deshalb, die kurzfristige Beschäftigung auf Ausnahmefälle wie Studierende und Schüler*innen zu beschränken und den maximalen Zeitraum auf 50 Tage zu verkürzen.

Quelle und mehr: DGB

Überschulungsindex – Zwischenbericht März 2023

Nicolas Mantseris, Neubrandenburg

Nicolas Mantseris veröffentlicht seinen Überschuldungsindex seit fünf Jahren regelmäßig im Herbst nach der Veröffentlichung der Gerichtsstatistik für das Vorjahr. Der Überschuldungsindex setzt sich aus drei ausgewählten Indikatoren aus dem Bereich der Zwangsvollstreckung zusammen und ermöglicht so die Darstellung der Entwicklung privater Überschuldung.

Der Autor hat nun bereits jetzt im Frühjahr 2023 einen Zwischenbericht erstellt, der auf einem der o.g. Indikatoren aufbaut: Die im Monatsrhythmus veröffentlichten Daten zum Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach den Jahren der Pandemie sind diese Zahlen von besonderer Bedeutung.

Wie sich bereits bei der Vorstellung des letzten Überschuldungsindex im Herbst angedeutet hat, ist die Zahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2022 nahezu auf das Niveau von 2017 gestiegen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 74.493 IK-Verfahren eröffnet worden, darunter 9.006 vereinfachte Insolvenzverfahren für ehemals Selbständige.

Eine Gesetzesänderung in 2020 führte zu Anomalien in der Entwicklung der Insolvenzantragszahlen. In 2020 wurden Insolvenzanträge von Überschuldeten zurückgestellt und zu Beginn des Jahres 2021 nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung nachgeholt. Auf diesem Hintergrund sanken einerseits die Zahlen im Jahr 2020 und stiegen andererseits im Jahr 2021 auf ungewöhnliche Höhe an. Lässt man nun aber die Ausschläge dieser beiden Jahre außer Betracht, ist die Zahl der eröffneten Verfahren im Jahr 2022 so hoch wie seit 2017 nicht mehr. Seit 2010 sanken die Verbraucherinsolvenzverfahren von 111.524 auf 66.917 Verfahren im Jahr 2019 stetig.

Gemäß des Zwischenberichts kann spätestens im Jahr 2022 von einer Trendwende gesprochen werden. Das Insolvenzgeschehen weist lt. Autor Mantseris auf eine gestiegene Überschuldung für die Zeit nach der Pandemie hin.

Download: Zwischenbericht Überschuldungsindex 2023

BMF und BMBF stellen Initiative Finanzielle Bildung vor

“Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger haben heute die Eckpunkte für die Initiative Finanzielle Bildung vorgestellt. Diese sehen die Erarbeitung einer nationalen Finanzbildungsstrategie in Zusammenarbeit mit der OECD, die Schaffung einer zentralen Finanzbildungsplattform zur Bündelung und Vernetzung der Angebote und die Stärkung der Forschung zur Finanziellen Bildung vor.

Die beiden Bundesministerien verfolgen mit der gemeinsamen Initiative das Ziel, den Stand der Finanzbildung in Deutschland zu verbessern, um Potenziale für Teilhabe, Wachstum und Wohlstand nicht länger ungenutzt zu lassen. Dabei werden unter Finanzieller Bildung verschiedene Fragen in unterschiedlichen Lebensphasen in den Blick genommen – von den ersten Vertragsentscheidungen über die Steuererklärung bis zur Altersvorsorge.”

Quelle und mehr: PM des BMF – direkt zum Eckpunktepapier

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert verbindliche Qualitätsstandards, um sicherzustellen, dass Finanzbildung nicht als Absatzmarkt für Finanzprodukte missbraucht wird. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentiert:

Eine nationale Finanzbildungsstrategie muss verbindliche Qualitätsstandards definieren. Wir erwarten, dass die Perspektive des Verbraucherschutzes dabei berücksichtigt wird.

Pfändungstabelle 2023 veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt ( BGBl., 2023, Teil I, Nr. 79 vom 20.02.23) ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 erschienen.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 01. Juli 2023 und wurden um durchschnittlich 5% erhöht. Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten beträgt zukünftig 1.402,28 Euro (bisher: 1.330,16 Euro). Für die erste weitere Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag um 527,86 Euro (bisher: 500,62 Euro).

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung mit Pfändungstabelle (Seite 3)

Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Es gibt einen “Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (COM(2022) 702 final)” (= BR-Drs. 25/13). Artikel 1 sieht vor:

Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften über

  1. Anfechtungsklagen;
  2. die Aufspürung von zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerten;
  3. Pre-pack-Verfahren;
  4. die Pflicht der Unternehmensleitung, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen;
  5. vereinfachte Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen;