AG Hannover: Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen

Das AG Hannover hat sich erneut* mit dem Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs befasst.: Beschluss vom 27.12.2017 zum Aktenzeichen  908-IK-778-17 .

  1. Für den Zeitpunkt des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 ist nicht schematisch auf die erste oder die letzte Gläubigerrückmeldung abzustellen, sondern maßgeblich ist allein der Zeitpunkt, den die ausstellende Stelle für das Scheitern angibt.
  2. Dies bedeutet nicht, dass der bescheinigenden Stelle ein freies Ermessen zukommt. Vielmehr ist nach pflichtgemäßem Ermessen das Scheitern der Verhandlungen zu bescheinigen.

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CRIFBÜRGEL: bei nur 8,3 Prozent der Verbraucherinsolvenzen konnte nach 3 Jahren Restschuldbefreiung erlangt werden

Die Vorraussetzungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre durch den § 300 InsO, der zum 1.7.2014 eingeführt wurde, waren und sind in der Kritk. Nun hat die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL Zahlen vorgelgt. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen sei es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. – zur Pressemitteilung von CRIFBÜRGEL

ARD Plusminus: „Scham und Schikane – Warum Bedürftige Milliarden verschenken“

„Viele Menschen leben unter Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Niveau. Weil sie ihre Ansprüche nicht kennen oder weil sie sich schämen. Und weil die bürokratischen Hürden oft so hoch sind, dass sie davor resignieren.“ – zum ganzen Beitrag mit dem Video zur Sendung von ARD/Plusminus vom 17.01.2018 (Bericht: Wielfried Voigt).

Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung

An der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim (HAWK) hat das Forschungsprojekt "Schuldnerberatung Niedersachsen - Nutzen und Nachhaltigkeit sozialer Schuldnerberatung" begonnen. Ziel ist es, über die Daten neue und tiefergehende Erkenntnisse zu besonders wirksamen Beratungsansätzen und zur Nachhaltigkeit von Schuldnerberatung vorzulegen. Die Handlungsempfehlungen werden entlang regionaler und bedarfsspezifischer Kriterien entwickelt, um künftig ?Drehtüreffekte? und ?Langzeit-Überschuldung? zu vermeiden.

In der Sozialen Arbeit werden empirische Belege und genauere Befunde zu ihren Wirkungen und zu ihrem Nutzen seit einigen Jahren immer bedeutsamer. Dies gilt auch für das noch relativ junge Arbeitsfeld der sozialen Schuldnerberatung.

Das Ziel des Forschungsprojekts ist es, den Nutzen und die Nachhaltigkeit von Schuldnerberatung auf verschiedenen Ebenen praxisnah empirisch über eine Laufzeit von 2 Jahren entlang regionaler und bedarfsspezifischer Kriterien näher zu untersuchen. Zum Abschluss des Projekts sollen konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt werden, die dazu beitragen können, vorhandene wie auch zusätzliche Potenziale des Beratungsangebotes zu erschließen, die bisher evtl. ungenutzt bleiben. Dies gilt insbesondere für den präventiven Bereich der Vermeidung von Überschuldung und Einkommensarmut. Das Projekt bietet forschungsmethodisch sowohl eine quantitative wie auch eine qualitative Teilstudie. Im Ergebnis sollen damit auch weitergehende Erkenntnisse zu besonders wirksamen Beratungsansätzen- und methoden präsentiert werden.

Das Projekt wird in Kooperation mit der AWO Hildesheim-Alfeld (Leine), dem Jobcenter Hildesheim, der Sparkasse Hildesheim/Goslar/Peine, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge sowie der AG SBV durchgeführt.

Quelle und weitere Informationen: http://blogs.hawk-hhg.de/schub-nds/

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WSI Verteilungsbericht 2017: Wie lange reicht das Vermögen bei Einkommensausfall?

Anita Tiefensee vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung hat einen sehr lesenwerten Report namens WSI-Verteilungsbericht 2017 vorgelegt.

Daraus der Beginn: „Eine wichtige Funktion von Vermögen ist die Sicherung des Konsumniveaus bei Einkommensausfällen. In Deutschland können 30 % der Haushalte maximal wenige Wochen oder Monate ihr aktuelles Konsumniveau aus ihren Vermögen sichern. (…) Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Haushalte nur über eine sehr eingeschränkte private Absicherung in Form von Vermögen verfügt. (mehr …)

test.de zum Basis­konto: „Giro­konto für alle – Banken langen kräftig zu“

Stiftung Wartentest berichtet: „Seit Mitte 2016 hat jeder das Recht auf ein Giro­konto – auch Obdachlose und Asylbewerber. (…) Alle Banken müssen mitmachen – und es geht ohne Schufa. Der Test von 108 Banken und 145 Konto­modellen zeigt aber: Oft langen die Banken beim Basiskonto zu – mehr als 300 Euro kostet das teuerste Konto im Test. In unserer Daten­bank finden Sie auch güns­tige und einige wenige kostenlose Konten.“ – zum ganzen Bericht – Informationen zum Basiskonto