Dank finanzieller Unterstützung der drei Landesarbeitsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz, in Bayern und in Hamburg konnten wir die Übersetzung unserer Faltblätter nun auch auf rumänisch umsetzen. Damit sind die Faltblätter zu Themen aus der Schuldnerberatung neben deutsch in 11 weiteren Sprachen abrufbar.
Monat: August 2019
Informationsblätter jetzt auch auf rumänisch
Dank finanzieller Unterstützung der drei Landesarbeitsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz, in Bayern und in Hamburg konnten wir die Übersetzung unserer Faltblätter nun auch auf rumänisch umsetzen. Damit sind die Faltblätter zu Themen aus der Schuldnerberatung neben deutsch in 11 weiteren Sprachen abrufbar.
Verbot von Strafzinsen ist eine Scheinlösung
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert ein Verbot von Strafzinsen für Kleinsparer. Nun schaltet sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein und prüft ein entsprechendes Verbot. Dazu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Sparen mit wenig Geld – Wie weit komme ich mit 100 Euro im Monat?
In einem Beitrag der dpa nimmt Prof. Dr. Ingrid Größl, Vorständin beim insitut für finanzdienstleistungen e.V. (iff), zu der Frage Stellung, ob es sich lohnt, jeden Monat nur kleine Beiträge zurückzulegen.
„Sparen lohnt sich immer,“ ist das Credo der Expertin, „es ist nur eine Frage, wie das Geld angelegt werden sollte“. Lediglich einen Blick auf eine attraktive Rendite zu werfen, hält sie nicht für ausreichend. Wer etwa einen Sicherheitspuffer anspart, muss jederzeit vorbereitet sein, Zahlungen zu leisten. Das bedeutet, dass bestimmte Anlageformen nicht infrage kommen – Aktien zum Beispiel. „Deren Kurs kann sich jeden Tag ändern. So kann es passieren, dass man zur Unzeit verkaufen muss, wenn man plötzlich Geld benötigt.“ Statt schöner Rendite steht hier schlimmstenfalls Verlust. In dem Fall landen die monatlichen Sparbeträge deshalb besser auf einem Giro- oder Tagesgeldkonto.
Zum vollständigen Artikel auf n-tv.de.
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So umgehen Verbraucher die Schuldenfalle
Null-Prozent-Finanzierung oder Kurzdarlehen machen es den Verbrauchern oft zu leicht, Kredite aufzunehmen. Dr. Sally Peters kommissarische Geschäftsführerin vom institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) in Hamburg gibt im Weser-Kurier vom 21.08.2019 Tipps, wie solche Finanzierungen an der Kasse am Ende nicht in eine Überschuldung führen.
Kredite sind nicht per se schlecht
Für Kunden kann eine solche Finanzierung durchaus ein Vorteil sein, findet Dr. Sally Peters: „Kredite sind nicht per se schlecht“, erklärt die kommissarische Geschäftsführerin. „Ist man in einer finanziellen Notlage und die Waschmaschine kaputt, kann eine Null-Prozent-Finanzierung zum Beispiel die rettende Lösung sein.“ Wichtig sei aber: Vergleichen und Angebote prüfen.
Konsumverhalten trägt oft zu hohen Schulden bei
Laut dem iff-Schuldenreport 2019 sind die größten Risiken für Überschuldung zwar nach wie vor Arbeitslosigkeit (23,1 Prozent) gefolgt von Scheidung oder Trennung (10,5 Prozent) und Krankheit (10,0 Prozent). Allerdings trägt auch das Konsumverhalten (9,7 Prozent) allzu oft zu hohen Schulden bei.
Vor dem Kauf sorgfältig und mit Abstand überlegen
Um nicht in eine Schuldenfalle zu tappen, sollten Kunden die Entscheidung einer Kreditaufnahme gut überlegen, rät Peters. „Nicht immer wird nachgerechnet, ob die Raten auch über einen langen Zeitraum leistbar sind.“ Damit die Verlockung nicht zu groß wird, könne räumlicher Abstand zum Produkt helfen. Eine Zahlung über einen längeren Zeitraum stehe außerdem nicht immer im Verhältnis zur Ware: „Ich zahle womöglich monate- und jahrelang noch ein Produkt ab, was längst veraltet oder defekt ist.“
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Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Steuerschulden als Masseverbindlichkeiten
Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Entgeltzahlung für Energielieferungen
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.12.2018, Az. L 5 KR 110/18
Gegen die Entscheidung wurde die zugelassene Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim BSG unter dem AZ: B 12 KR 20/19 R anhängig.
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BAföG-Änderung – Neue Erlassregelung- gilt befristet auch für Altfälle
So wird u.a. im Gesetz die Möglichkeit eines vollständigen Erlasses der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Absatz 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Durch diese Regelung soll Verschuldungsängsten bei Studienbeginn entgegengewirkt werden. Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer ”unbilligen Härte“ auf Antrag erlassen werden.
Der Erlass wird für einen befristeten Zeitraum auch auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Absatz 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach ab dem 01.09.2019 innerhalb einer Frist von sechs Monaten durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist.
Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar.
Quelle und weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie www.bafoeg-rechner.de
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Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachesen e.V. sucht…
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