Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ vorgelegt.

Daraus: „Hauptsächlich sollen die Geschäfts- und die Einigungsgebühr nach den Nummern 2300 und 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG so angepasst werden, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienst-leistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Die Ersatzfähigkeit der im Fall einer Doppelbeauftragung von einerseits Inkassodienstleistern und andererseits Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entstehenden Kosten durch den im Verzug be-findlichen Schuldner soll auf die seltenen Fälle beschränkt werden, in denen eine solche Doppelbeauftragung aus besonderen Gründen sachgerecht war. (mehr …)

Jan Böhmermann: warum die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen müsste

Warum müsste die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen, was steckt hinter der Score-Geheimformel und warum halten viele Mitmenschen die SCHUFA für eine Behörde? Jan Böhmermann hat sich im Neo Magazin Royal die SCHUFA vorgeknöpft und dazu einen sehr interessanten Filmbeitrag produziert: https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/schufa-104.html (verfügbar bis 12.12.2019)

Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen

Hier der Hinweis auf den iff-Überschuldungsradar 2019/15. Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.

Rückforderungen durch Jobcenter

Ein paar Zahlen: alleine im Jahr 2018 wurden 20,34 Mio. Hartz-IV-Bescheide durch die gemeinsamen Einrichtungen erlassen, hinzukommen noch die Bescheide der Optionskommunen (geschätzt nochmals 10 Mio.). Im Rechtskreis SGB II wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.883.472 Erstattungsbescheide erlassen. Dagegen wurde in 113.200 Fällen Widerspruch eingelegt, von diesen wurde in 45.300 den Widersprüchen vollständig oder teilweise stattgegeben. Alles weitere bitte in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage lesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912241.pdf (Hinweis aus Harald Thomés Newsletter vom 15.9.2019)

Gesetzentwurf gegen Inkasso-Abzocke zu schwach

Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf für eine Reform des Inkassorechts bietet Verbrauchern noch keinen hinreichenden Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken durch Inkassounternehmen. So ist die Deckelung der Inkassogebühren unzureichend, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in gesucht

 

Zur Verstärkung unseres interdisziplinären, engagierten Teams suchen wir
ab dem 01.01.2020 und unbefristet eine/n
Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftliche Mitarbeiterin
– 30–39 Std. –

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie entwickeln, planen und koordinieren Projektanträge und Forschungsprojekte
  • Sie organisieren Veranstaltungen
  • Teilnahme an Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Veranstaltungen
  • Sie bereiten Themen auf und beantworten Medienanfragen
  • Sie unterstützen im Tagesgeschäft

Sie verfügen über:

  • ein abgeschlossenes sozialwissenschaftliches, wirtschaftswissenschaftliches oder juristisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse
  • Grundkenntnisse im Bereich Finanzdienstleistungen und die Bereitschaft sich weiter einzuarbeiten
  • Erfahrung oder Interesse an Forschung im Bereich Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz
  • ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie Kompetenzen in der Erhebung und Auswertung qualitativer und/oder quantitativer Daten („Zahlenverständnis“)
  • das Interesse und die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten (auch interdisziplinär)
  • eine zielgerichtete, selbstständige und proaktive Arbeitsweise sowie sehr gute Organisationsfähigkeit
  • sehr gutes Darstellungs- und Ausdrucksvermögen (mündlich und schriftlich)
  • Ihre Fähigkeit zur Teamarbeit und professionellen Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern setzen wir voraus

Wir bieten Ihnen:

  • eine inhaltlich abwechslungsreiche und verantwortliche Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten
  • ein wertschätzendes Miteinander im Team
  • berufliche Weiterentwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine faire Vergütung in Anlehnung an die Tarifbedingungen für Banken und Sparkassen
  • zusätzlich zum Gehalt attraktive Sonderleistungen (VWL, Fahrtkosten, Restaurant-Checks)
  • eine unbefristete Einstellung, die auf eine dauerhafte Zusammenarbeit ausgelegt ist
  • einen zentral gelegenen Arbeitsort mit sehr guter Verkehrsanbindung

Sie haben Interesse?

Dann möchten wir Sie gerne persönlich kennenlernen. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellungen ausschließlich per E-Mail bis zum 30.10.2019 unter der Kennziffer 05-2019 an: melanie.poldrack@iff-hamburg.de

Für Fragen steht Ihnen Frau Melanie Poldrack (040-309691-23) zur Verfügung.

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