Mehr Wohngeld für mehr Haushalte

Seit dem 1. Januar 2020 erhalten berechtigte Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig im Durchschnitt etwa 190 Euro Wohngeld. Außerdem werden mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Erstmalig wird das Wohngeld dynamisiert und alle zwei Jahre an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Bürgerinnen und Bürger können sich anhand von Wohngeldtabellen über die Höhe des Wohngeldes orientieren. Basierend auf diesen Tabellen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Wohngeldrechner entwickelt, der einen Überblick über den zu erwartenden Wohngeldbetrag gibt.

Der Wohngeldrechner ist auf der Homepage des BMI zu finden.

Quelle und weitere Informationen: www.bmi.bund.de

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Bundesfinanzhof zur Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit in der Insolvenz

BFH, Urt. v. 21.03.2019, III R 30/18 – die Leitsätze:

  1. Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, und vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149).
  2. Ein Fahrzeug, das bereits vor Insolvenzeröffnung untergegangen ist, fällt nicht unter den Insolvenzbeschlag gemäß § 35 Abs. 1 InsO.

BVerwG, Urteil vom 30.10.2019, Az 6 C 10.18

Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

Leitsätze:
1. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach § 4 Abs. 1 RBStV setzt voraus, dass dem Beitragsschuldner auf der Grundlage eines Bescheids eine der dort genannten Sozialleistungen gewährt wird (sog. System der bescheidgebundenen Befreiungsmöglichkeit).

2. Einkommensschwache Personen, die keine der in § 4 Abs. 1 RBStV aufgeführten Sozialleistungen erhalten, sind nicht in entsprechender Anwendung dieser Norm von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien.

3. Ein besonderer Härtefall gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV liegt vor, wenn das monatlich für den Lebensbedarf zur Verfügung stehende Einkommen von Beitragsschuldnern, die keine Leistungen im Sinne von § 4 Abs. 1 RBStV erhalten und über kein verwertbares Vermögen verfügen, nach Abzug der Wohnkosten unterhalb des für den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt maßgebenden Regelsatzes liegt (insoweit unter Aufgabe der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 RGebStV: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 62).

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Amtsgericht Frankfurt/M. zur Kündigung des Fitnessstudiovertrags aus “gesundheitlichen Gründen”

Das AG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.09.2019, Az. 31 C 2619/19, der Klage auf Zahlung rückständiger Mitgliedsentgelte für ein Fitnessstudio stattgegeben. Es führte aus, dass der Beklagte sich in der Kündigungserklärung, auf die die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) gestützt war, zwar darauf beschränken dürfe, auf „gesundheitliche Gründe“ abzustellen.

Im Prozess müsse er aber nachprüfbar vortragen und beweisen, dass er an einer bestimmten Erkrankung gelitten habe, die es ihm verwehrt habe, sich im Fitnessstudio sportlich zu betätigen. Auch hier hatte sich der Kunde jedoch nicht näher dazu erklärt, welche „gesundheitlichen Gründe“ vorlagen, sondern wollte, dass das Gericht dies selbst durch die Vernehmung der behandelnden Ärztin ermitteln solle. Das Gericht lehnte dies ab. Es handele sich um ein unzulässiges Beweisangebot zur Ausforschung des Sachverhaltes.

Quelle: PM Justiz Hessen – Urteil als PDF

Neue Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" in vielen Fällen wichtig.
Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) hat hierzu neue Bescheinigungen sowie weitere Informationen veröffentlicht.

Diese sind unter infodienst-schuldnerberatung zu finden

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Hartz IV: Doppelmieten können Unterkunftskosten sein

RA Helge Hildebrandt weist auf BSG, Urteil vom 30.10.2019, B 14 AS 2/19 R hin und erläutert:

„In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Jobcenter bei einem Umzug anfallende doppelte Mietaufwendungen übernehmen müssen. Solche Überschneidungskosten können etwa entstehen, wenn ein Umzug – etwa zur Senkung der Unterkunftskosten – erforderlich ist, die neue Wohnung in zwei Monaten angemietet werden muss, für die bisherige Wohnung aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten ist. Höchstrichterlich noch nicht geklärt war, ob es sich bei derartigen Doppelmieten um Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II oder um Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II handelt.

Diese Frage ist deswegen von Relevanz, weil …. “ Weiterlesen auf https://sozialberatung-kiel.de/2020/01/01/hart-iv-doppelmieten-koennen-unterkunftskosten-sein/

Tacheles e.V.: Aktualisierter SGB II – Excelrechner

Tacheles e.V. meldet: „Unser Excelrechner ist aktualisiert, nicht nur die neuen Regelbedarfe, sondern auch die Änderungen bei Kinderzuschlag und Wohngeld ab 2020 sind eingefügt. Die Anzahl der Rechenformeln ist von 2.700 auf über 7.000 gestiegen.

Den Exelrechner gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/. Wer Fehler feststellt, bitte Rückmeldungen geben.“

Mindestlohn und Armutsbekämpfung

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/16242) zur nötigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den durchschnittlich anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: hib- Heute im Bundestag Nr. 29

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Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ von Bedeutung.

Hier daher der Hinweis auf den Beitrag von Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann auf www.infodienst-schuldnerberatung.de, der auch (am Ende des Beitrags) die Garantiebescheinigung zum Download bereithält.