AGSBV fordert unbürokratische Anpassung von Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto aufgrund der aktuellen Corona-Lage

In der aktuellen Corona-Lage ist die zeitnahe und unbürokratische Sicherung pfändungsfreier Beträge auf einem gepfändeten Konto nicht hinreichend gewährleistet. Daher hat die AG SBV eine Positionierung zu notwendigen Anpassungen verfasst und das Papier u.a. an das BMJV und auch Vertretern der Kreditwirtschaft gesandt. Die Vorschriften zum Pfändungsschutzkonto sollten deshalb unbürokratisch angepasst und die beteiligten Stellen zu einem pragmatischen Umgang angehalten werden durch:
Erweiterte Bescheinigung von Leistungen durch anerkannte Stellen, Sensibilisierung der Vollstreckungsgerichte, Aufhebung bestimmter Formvorschriften, Schutz der Leistungen aus Corona-Hilfspaketen.

Das Papier kann auf der Homepage der
AG SBV abgerufen werden

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Forderungseinzug während der Corona-Pandemie

Die BAG SB hat im Rahmen der Corona-Pandemie einen offenen Aufruf an alle Inkassounternehmen und Mahnanwälte gestartet. Es wird gefordert Mahnläufe deutlich zu reduzieren, Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen, Ratenzahlungsvereinbarungen fair zu gestalten und Stundungen zu gewähren.

Das Fachzentrum Schuldenberatung unterstützt diesen Aufruf ausdrücklich. Der vollständige Aufruf kann auf der Homepage der BAG heruntergeladen werden:

BAG-SB

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Aufruf an die Inkassobranche: Forderungseinzug während der Corona-Pandemie

Die BAG-SB ruft die Inkassobranche auf, die finanziellen Schwierigkeiten der Betroffenen nicht noch mehr verschärfen als notwendig.

Nach LG Bremen und LG Hamburg nun auch LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesam…

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:

Urt. v. 19.03.2020, Az.: 7 O 271/19 (nicht rechtskräftig)

Der Norden macht's: Das LG Itzehoe ist ebenso wie das LG Bremen und das LG Hamburg der Auffassung, dass Verbraucherdarlehen nach Kündigung durch das Kreditinstitut oder die Bank nach drei Jahren verjähren.

Hier geht es zur Mitteilung der Koordinierungsstelle in Schleswig-Holstein und zum Download der Entscheidung als PDF:

schuldnerberatung-sh.de

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“Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher”

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben in den Bundestag einen interessanten Antrag eingebracht: “Mit einem Klick – Kündigungsbutton und weitere Verbesserungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher” (Drucksache 19/17449 und DIP-Link).

Die dort eingangs geschilderte Problematik ist in der Schuldnerberatung sehr bekannt: “Vertragsabschlüsse sind in der digitalen Welt sehr einfach und unkompliziert geworden. Bei vielen Unternehmen kann man mit nur einem Klick, dem Ausfüllen eines kurzen Onlineformulars oder dem Abschicken einer E-Mail Kunde werden. Demgegenüber ist die Kündigung eines Laufzeitvertrags (zum Beispiel Zeitungsabonnement oder Mobilfunkvertrag) meist wesentlich komplexer.”