21. Jahresfachtagung des FSB in virtueller Form

Aufgrund der aktuellen Situation gibt es einige coronabedingte Änderungen bei unserer diesjährigen Jahresfachtagung. Zum ersten Mal wird die Tagung digital stattfinden. Wir würden uns freuen, wenn die Tagung trotz der ungewöhnlichen Umstände auf reges Interesse stößt. Weitere Informationen sowie das Tagungsprogramm können Sie dem Bereich "Veranstaltungen" auf unserer Homepage entnehmen.



Programm der Fachtagung

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Unpfändbarkeit der Corona-Soforthilfen

Die Corona-Soforthilfen sind als zweckgebundene Leistungen nach § 851 ZPO unpfändbar. LG Köln, Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20 Sachverhalt: Am 09.06.2017 wurde das P-Konto des Schuldners gepfändet. Am 27.03.2020 erhielt der Schuldner die Bewilligung einer einmaligen „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige“ in Höhe von 9.000 Euro. Diese wurde wenige Tage später dem Konto des Schuldners gutgeschrieben. Die Bank weigerte sich jedoch an den Schuldner auszahlte. Dieser erhob am 07.04.2020 einen Antrag auf Freigabe der Kontopfändung in Höhe der 9.000 Euro aus der Corona-Soforthilfe, mit der Begründung, dass er den Betrag zur Unterhaltszahlung (Familie, Miete etc.) brauche. Entscheidung: Die Corona-Soforthilfe sei als zweckgebundene Leistung von der Pfändung gem. § 851 I ZPO ausgenommen. Der Zweck der Leistung betreffe die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners und die Überbrückung von dessen aktuellen Liquiditätsengpässen. Zwar stelle diese keine in der ZPO geregelten unpfändbaren Betrag dar, wie etwa sonstige Einkünfte aus § […]

Warnung vor Überschuldung und Kritik an zu hohen Dispozinsen während Corona

In einem heute erschienen Artikel des Spiegels zur Kritik der Bürgerbewegung Finanzwende an zu hohen Dispozinsen der Banken, gerade während der Corona-Krise weißt der Autor außerdem auf die Warnung des Instituts für Finanzdienstleistungen hin, dass Privathaushalten zunehmend wachsenden Überschuldung aufgrund der derzeitigen Krisensituation droht. Das vom Bundestag beschlossene dreimonatige Aussetzen von Kreditraten gilt bspw. nicht für Dispokredite, bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg.

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