Änderung: 15. Internationale Konferenz für Finanzdienstleistungen am 18./19. Juni 2020 findet online statt

iff-Konferenz findet dieses Jahr virtuell statt

Aufgrund einer aktuellen Verordnung des Landes Hamburg zum Corona-Virus, deren Maßnahmen bis Ende August gelten, wird die Tagung nicht in der geplanten Form stattfinden können.

Gerne möchten wir dem hohen Interesse an den Konferenzschwerpunkten Nachhaltigkeit, Überschuldung, Digitalisierung/Fintech sowie dem Umgang mit der gleichzeitigen Corona- und Klimakrise eine Plattform bieten.  

Wir haben uns dazu entschlossen, die diesjährige iff-Konferenz virtuell durchzuführen – mit vielen Vorteilen gegenüber einer Präsenz-Veranstaltung. Auch im virtuellen Format können Sie Fragen an die Referentinnen und Referenten stellen. Sie haben keinen Reiseaufwand und können von zu Hause oder aus dem Büro teilnehmen.

Hinweis für Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht: Es besteht die Möglichkeit, sich neun Stunden als Fortbildung für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anerkennen zu lassen. Die anrechenbaren Seminare sind im Programm mit FA/VuR gekennzeichnet.

Anmeldung und Programm finden Sie unter:

https://www.iff-hamburg.de/hamburg-2020/

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

Bleiben Sie gesund!

Vielen herzlichen Dank und viele Grüße aus dem iff

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Stundung von Konsumenten- und Immobilienkrediten

Im Zuge des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht können Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, bis zum 30. Juni 2020 gestundet werden. Dr. Sally Peters weist in zwei aktuellen Artikel in der Berliner Zeitung und der Frankfurter Rundschau aber darauf hin: „Verbraucher sollten sich bewusst sein, dass Stundung eben nur einen Aufschub bedeutet.“ Es sollte genau abgewogen werden, ob das Stundungsangebot in Frage kommt und zu welchen Bedingungen die Stundung gewährt wird. Da das Gesetz nicht einige Unschärfen hat, verlangen beispielsweise einige Banken Zinsen. Es ist aufgrund der mittel- und langfristigen Folgen schon jetzt davon auszugehen, dass die Stundungsfrist bis zum 30. Juni nicht ausreicht.

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