Konsumentenkredite in der Krise

Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie befürchten diverse Expertinnen und Experten Kreditausfälle. Kurarbeit kann zwar Einkommensausfälle abmildern, dennoch können die verringerten Einkommen dazu führen, dass Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum womöglich nicht mehr wie geplant eingehalten werden können. Dr. Sally Peters stellt hierzu fest: „Viele Menschen wird die Krise erst verzögert treffen. In einigen Branchen und Unternehmen greift Kurzarbeit wahrscheinlich erst in den nächsten Monaten“, hinzukomme zudem: „Und wer jetzt schon wenig Geld hat, dem fällt es schwer, vorzusorgen.“ Zwar sind Instrumente wie die Darlehensstundung wichtige Instrumente, sie verschaffen allerdings nur vorübergehende Entlastung, denn es verschiebt sich nur der Zahlungszeitpunkt und nicht bei allen Betroffenen kann bis dahin mit einer verbesserten Einkommenssituation gerechnet werden.

Der Beitrag Konsumentenkredite in der Krise erschien zuerst auf iff - institut für finanzdienstleistungen e.V..

Zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB) bei ALG II-Rückforderungen – Teil 2: Spontanberatung + Verschulden

Auf unsere Meldung “Zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB) bei ALG II-Rückforderungen und die Pflicht der Sozialleistungsträger, darüber aufzuklären” erhielten wir folgende Hinweise von Roland Rosenow, die wir hiermit gerne – ihm dankend – weitergeben:

  1. Die Meldung ist nicht ganz klar in Bezug auf die Frage, ob eine Spontanberatungspflicht gesehen wird (was ja DIE entscheidende Frage ist). Es klingt immerhin so, als arbeite das BMAS daran, den Hinweis standardmäßig vorzusehen, was ja eine Spontanberatung wäre.
  2. Das Zitat aus dem Merkblatt der BA gibt die Rechtslage nicht zutreffend wieder. Es heißt da: „Überzahlungen, die ein Elternteil in der Vergangenheit verschuldet hat“. Verschulden heißt: (mehr …)

Berechnung des unpfändbaren Betrages bei nur anteiliger/prozentualer Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten – Teil 2

In Ergänzung zu /?p=16894: Hugo Grote stellt auf seiner Webseite www.judis.info/downloads feine Tools zur Verfügung. Dazu gehört auch die empfehlenswerte Excel-Tabelle: Teilweise Berücksichtigung von Unterhaltspflichten 2019.

Beispiel: Will man etwa nachvollziehen, welche Beträge sich nun genau aus der bemerkenswerten BGH-Entscheidung vom 19.12.19 zum Aktenzeichen IX ZB 83/18 (Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes) ergeben, kann dies ein schwieriges Unterfangen sein. Immerhin gibt es drei Unterhaltspflichten mit jeweils unterschiedlichen Berücksichtigungswerten (29%, 35%, 84%). (mehr …)

Berechnung des unpfändbaren Betrages bei nur anteiliger/prozentualer Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten – Teil 2

In Ergänzung zu /?p=16894: Hugo Grote stellt auf seiner Webseite www.judis.info/downloads feine Tools zur Verfügung. Dazu gehört auch die empfehlenswerte Excel-Tabelle: Teilweise Berücksichtigung von Unterhaltspflichten 2019.

Beispiel: Will man etwa nachvollziehen, welche Beträge sich nun genau aus der bemerkenswerten BGH-Entscheidung vom 19.12.19 zum Aktenzeichen IX ZB 83/18 (Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes) ergeben, kann dies ein schwieriges Unterfangen sein. Immerhin gibt es drei Unterhaltspflichten mit jeweils unterschiedlichen Berücksichtigungswerten (29%, 35%, 84%). (mehr …)