Justizministerin Lambrecht auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag: Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher war eine Frage der Gerechtigkeit

Auf dem heute eröffneten 18. Deutschen Insolvenzrechtstag stellt BM Justiz Lambrecht klar, dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher eine Frage der Gerechtigkeit war, da jeder eine zweite Chance verdient habe. – Twitter

FES-Studie: “Private Überschuldung in Deutschland – Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Zukunft der Schuldnerberatung”

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat ein Team von Wissenschaftler_innen beauftragt, das Ausmaß privater Überschuldung in Deutschland empirisch belastbar zu untersuchen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu ermit-teln und aus den Ergebnissen politische Empfehlungen abzuleiten.

Die entsprechende Studie wurde von Dr. Dieter Korczak (GP-Forschungsgruppe), Dr. Sally Peters und Dr. Hanne Roggemann (beide vom IFF) erstellt und ist unter https://www.fes.de/studie-private-verschuldung-in-deutschland abrufbar. (mehr …)

FG Hamburg hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.10.2020, 2 K 11/18, entschieden – Leitsätze:

  1. Die gegen die Höhe der Zinsen gem. § 238 AO erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel lassen sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen.
  2. Den vorwiegend als Druckmittel konzipierten Säumniszuschlägen lässt sich ein fester typisierter Zinssatz nicht verlässlich entnehmen.

Die Sache ist beim Bundesfinanzhof anhängig, VII R 55/20. Siehe auch Finanzgericht Münster, 12 V 3395/20 AO.

Siehe zum Thema www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=säumniszuschl

Neues Verbraucherinsolvenz-Antragsformular veröffentlicht?

Der infodienst-schuldnerberatung meldet, dass “das neue amtliche Formular” inzwischen auf dem Justizportal des Bundes und der Länder veröffentlicht (Fassung: 01/2021) sei. Es wird dann auf https://justiz.de/service/formular/dateien/vinso_01_2021.pdf verwiesen (siehe auch Bild unten).

Diese Download-Möglichkeit verwundert. Denn unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html stehen noch [10.3.2021; 10:00 Uhr] die Formulare “amtliche Fassung 7/2014” mit den wenigen direkten Änderungen durch Artikel 5 und 8 des Verkürzungsgesetztes (BGBl. 2020 I Nr. 67 S. 3328).

Die Antragsformulare basieren auf § 305 Abs. 5 InsO, dessen Satz 1 lautet: “Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates (mehr …)

Paritätischer: Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Fortschreibung des Wohngeldes

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes (1.WoGFV) herausgegeben. Dazu eine Analyse und Forderungen des Paritätischen: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/detailseite/stellungnahme-zum-referentenentwurf-zur-fortschreibung-des-wohngeldes/

Harald Thomé: “Kann ich die generalisierten Vorbehalte gegen gewerbliche und private Schuldnerberatung nicht nachvollziehen”

In seinem Newsletter vom 28.2.2021 gibt Harald Thomé ein Statement ab, welches zu begrüßen ist und zum Nachdenken anregen sollte.

Ich wurde von wohlfahrtsverbandlichen Schuldnerberatungen angesprochen, warum ich Werbung für eine Fortbildung einer „gewerblichen, privaten“ Schuldnerberatung schalte.
Aufgrund einiger kritischer Rückmeldungen habe ich mich intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt und muss sagen, dass ich nach intensiverer Prüfung des Vorgangs das auch für in Ordnung halte: (mehr …)

Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

Der Paritätische Gesamtverband zum Entwurf des 6. ARB: “Die Entwicklung der Ungleichheit in Deutschland ist zutiefst besorgniserregend: Die soziale Polarisierung zwischen Arm und Reich nimmt zu, die “Mitte” schrumpft, Armutslagen verfestigen sich und aus Armut führen nur wenige Wege hinaus. Der Bericht zeigt auch dramatische Effekte der Agenda-Reform.”

Ähnlich auch der DGB: “Wer einmal arm ist, bleibt arm”Für die Ergebnisse des aktuellen Armuts- und Reichtumsberichts muss sich die Bundesregierung schämen, meint DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt.”