Neue Materialien zum Pfändungsschutzkonto ab 01.12.2021

Zum 01.12. wurden die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Unterlagen zum „neuen“ Pfändungsschutzkonto überarbeitet. Es gilt einen besonderen Dank an den AK Girokonto und Zwangsvollstreckung auszusprechen! Wichtige Hinweise: Die Bescheinigungen gelten erst ab dem 01.12.2021! Die Dokumente sind geschützt und dürfen nicht verändert werden. Wir bitten dringend dies zu beachten.

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Landgericht Berlin untersagt Verwahrentgelte auf Giro- und Tagesgeldkonten

<p>Banken dürfen für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparda-Bank Berlin entschieden und entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig erklärt.</p>

Creditreform meldet ein “Überschuldungs-Paradoxon”: Historischer Tiefststand trotz Corona

Pressemitteilung von Creditreform vom 10.11.2021: “Die Zahl der überschuldeten Verbraucher hat 2021 einen Tiefststand erreicht, es sind so wenige wie noch nie seit Beginn der Auswertungen 2004. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen in Deutschland hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 700.000 Fälle (- 10,1 Prozent) auf 6,16 Millionen verringert. 3,08 Millionen Haushalte gelten damit als überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört. Die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, sinkt um mehr als einen Prozentpunkt auf 8,86 Prozent und ist damit erstmals unter die Neun-Prozent Marke gefallen.

Verschleierte Überschuldungslage

„Die positiven Zahlen sind in Anbetracht der lang anhaltenden Corona-Lage ein Überschuldungs-Paradoxon“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. (mehr …)

Absicherung gegen Elementarschäden angemessen ausgestalten

<p>Immobilieneigentümer brauchen praktikable Lösungen, um sich gegen witterungsbedingte Gefahren abzusichern. Sollte eine freiwillige Lösung nicht zu einer hinreichenden Marktabdeckung führen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden. In einem Eckpunktepapier zeigt der vzbv, wie eine Versicherungspflicht gerecht gestaltet werden kann. </p>

vzbv-Warnung: Bei Klarna auf den Verwendungszweck achten

Der vzbv meldet: “„Smooth Shopping“ verspricht der Zahlungsanbieter Klarna Verbraucher:innen und Händlern, also einen glatten und reibungslosen Zahlungsablauf für beide Seiten. Doch bei den Verbraucherzentralen fällt der Anbieter immer wieder auf. Verbraucher:innen beschweren sich, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Die Folgen sind fatal, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht hat, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.

Beim Online-Shopping (mehr …)