Staatssekretärin Sarah Ryglewski: “Die Familienkasse kann Kindergeld-Rückforderungsansprüche erlassen, wenn das Kindergeld bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen als Einkommen berücksichtigt wurde.”

Schriftliche Fragen MdB Katja Kipping (LINKE): “Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarfe an der derzeitigen Rechts- und Reglungslage, nach der Rückforderungen (auf Grund unterlassener Information der Kindergeldstelle durch Grundsicherungsbeziehende) zu Unrecht bewilligten Kindergeldes auch dann nicht erlassen werden, wenn das Kindergeld bereits auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wurde, der/die Leistungsbeziehende daher nicht von der Bewilligung profitierte und sich darüber hinaus ihren/seinen Informationspflichten gegenüber der Familienkasse nicht bewusst war, und falls ja, welche?

Wie hoch waren die Rückforderungen zu Unrecht bewilligten Kindergeldes jeweils in den vergangenen fünf Jahren, und welcher Anteil (absolut und relativ) entfiel auf Leistungsbezieherinnen nach dem SGB II und SGB XII?”

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 12. Oktober 2021 (mehr …)

Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz: digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Finanzkompetenz fürs Älterwerden“

2019 hat das Netzwerk Finanzkompetenz NRW das Praxishandbuch „Über Geld spricht man doch in allen Lebensphasen. Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden“ herausgebracht. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das hoch aktuell ist und die Arbeit von Schuldnerberater:innen in verschiedenen Facetten beeinflusst.

Betroffene Menschen suchen Schuldnerberatungsstellen auf, so dass in vielen Beratungsstellen überlegt wird, ein Präventionsangebot für die Personengruppe 55+ zu starten. Um alle interessierten Netzwerker:innen bei diesem Thema zu unterstützen, wurde von unseren Mitgliedern Maike Cohrs (DW Köln) und Manuela Witt eine zweistündige digitale Informationsveranstaltung konzipiert, in der das Praxishandbuch präsentiert wird. (mehr …)

Pfändungsschutzkonto: Neue Formulare für die Erhöhungsbescheinigung ab 1.12.2021 veröffentlicht

Zum 01.12.2021 tritt das neue PKoFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes) in Kraft. Rechtzeitig vor Inkraftreten stellt nun die AG SBV die entsprechenden Formulare zur Verfügung, die der AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet hat.

Diese stehen unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendungsschutzkonto-neue-formulare-veroeffentlicht/ zur Verfügung.

Immer mehr Menschen suchen Hilfe bei der Schuldnerberatung – Paritätischer Niedersachsen fordert Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. meldet: “Die Zahlen sind alarmierend: Immer mehr Menschen geraten infolge der Corona-Pandemie in finanzielle Not und benötigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Probleme. Im ersten Halbjahr 2021 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Vergleich zum Aufkommen vor der Pandemie einen deutlichen Anstieg bei den Anfragen nach Beratungsterminen. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). [vgl. auch hier] (…)

Eine Zeitlang konnten sich viele Menschen, die durch die Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, mit Erspartem oder durch die Hilfe von Familie und Freunden über Wasser halten. Aber lange kann so etwas nicht gutgehen, mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. (mehr …)

Endbericht Forschungsprojekt “Wie sind soziale Dienstleister und ihre Nutzenden von der COVID-19-Pandemie betroffen?”

Das ZEP – Zentrum für Evaluation und Politikberatung hat sich mit den Fragen “Wie sind soziale Dienstleister und ihre Nutzenden von der COVID-19-Pandemie betroffen? Wie nutzen die Dienstleister die staatlichen Unterstützungsleistungen?” befasst und der von Petra Kaps, Renate Reiter, Frank Oschmiansky, Sandra Popp verfasste Endbericht ist frei zum Download verfügbar.

Der Bericht ist sehr lesenswert. Hier nur einige Auszüge zum Aspekt der Finanzierung:

In der vorliegenden Untersuchung hat sich gezeigt, dass die bisherige Form der Finanzierung mehrerer grundlegender sozialer Dienstleistungen als freiwillige kommunale Leistung nicht krisenfest ist. Dies trifft etwa auf die Bereiche der Suchthilfe, der sozialen Wohnungslosenhilfe und der sozialen Schuldnerberatung, aber auch auf das System zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu. Während der Pandemie hat sich die institutionelle Förderung von sozialen Dienstleistungen als wesentlich krisenfester erwiesen als die Finanzierung über individuelle Fallpauschalen. (mehr …)

Erhöhte Nachfrage nach Schuldnerberatung wegen der Pandemie: Caritas und Diakonie fordern, den Zugang zur gemeinnützigen Schuldnerberatung auszuweiten

“Immer mehr Menschen geraten durch die Folgen der Pandemie in finanzielle Not. Im ersten Halbjahr 2021 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Deutschland im Vergleich zum Aufkommen vor der Pandemie einen deutlichen Anstieg der Anfragen nach Beratung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV). [zur Präsentation]

Bei über zwei Dritteln der befragten Beratungsstellen erhöhte sich die Anzahl der Anfragen im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie. Bei fast der Hälfte betrug der Anstieg zwischen zehn und 30 Prozent; knapp ein Fünftel der Beratungsstellen beobachtete sogar eine Zunahme des Beratungsbedarfs um mehr als 30 Prozent. (mehr …)

Dringend! Musterfeststellungsklage des vzbv in Sachen Konzerninkasso. Weitere Musterfälle gesucht!

Wie hier berichtet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfestellungsklage in Sachen Konzerninkasso beim Hanseatischen OLG Hamburg eingereicht. Konkret geht es dabei um Verbraucher, die mit Inkassoschreiben der EOS Deutscher Inkassodienst konfrontiert sind, in denen Forderungen der EOS Investment GmbH geltend gemacht werden.

Der vzbv ruft nochmals dazu auf, weiter die Möglichkeit wahrzunehmen, Fälle im Klageregister zur Musterfestellungsklage einzureichen. Dies ist grundsätzlich bis zum ersten mündlichen Verhandlungstermin möglich. Bereits zum 28.11.2021 muss jedoch ein Quorum an registrierten Fällen erreicht werden.

„Wenn das Quorum bis zum 28.11.2021 nicht erreicht wird, ist die Klage unzulässig und wird abgewiesen. Die Klärung der für uns interessanten Rechtsfrage zur Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten erfolgt dann nicht“, so der vzbv.

Deshalb der Aufruf an alle Schuldnerberater:innen: Unterstützern Sie diese wichtige Klage, indem Sie in Absprache mit Ratsuchenden geeignete Fälle im Klageregister einreichen!

Quelle und mehr: www.infodienst-schuldnerberatung.de und https://www.musterfeststellungsklagen.de/eos

BGH: Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder

Beschluss vom 27. Oktober 2021 – XII ZB 123/21 – Aus der PM des Gerichts:

“Verwandte in gerader Linie haben einander nach § 1601 BGB Unterhalt zu gewähren, wobei die Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder derjenigen der Großeltern für ihre Enkel vorgeht (§ 1606 Abs. 2 BGB). Unterhaltspflichtig ist nach § 1603 Abs. 1 BGB nicht, wer seinen angemessenen Unterhalt gefährden würde; der daraus abgeleitete angemessene Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber seinem Kind betrug seinerzeit 1.300 €. Allerdings trifft Eltern minderjähriger Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB eine gesteigerte Unterhaltspflicht, (mehr …)

Ampel-Koalition muss kapitalgedeckte Altersvorsorge neu ausrichten

<p>Oberste Priorität für die kommende Bundesregierung muss die Einführung einer kostengünstigen und auf Aktien basierten kapitalgedeckten Altersvorsorge sein. Ein aktuelles Papier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und des Deutschen Aktieninstituts in Zusammenarbeit mit der FINVIA Family Office GmbH zeigt, dass eine breit diversifizierte Anlage in Aktien langfristig attraktive Renditen erwirtschaften kann, ohne zu höheren Risiken gegenüber weniger rentablen Anlagen zu führen.</p>