Thomé zu den Kosten der Haushaltsenergie im SGB II und SGB XII

Unbedingt zu lesen ist der Beitrag von Harald Thomé zum Thema Energiekosten und SGB II/XII.

Aus dem dortigen Fazit: Es bedarf jetzt Leistungsbeziehende, die Stromkosten, welche mind. um 20 EURO höher sind als die dafür im Regelsatz vorgesehenen Kosten [siehe unten], bei den Behörden und vor Gericht geltend machen. Die laufenden Kosten sind im SGB II als “Härtefallmehrbedarf” nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend zu machen, im SGB XII als „abweichende Regelsatzfestsetzung“ nach § 27a Abs. 4 SGB XII.

Auch können und sollen hohe Stromnachzahlungen geltend gemacht werden, diese sollten natürlich zunächst als einmaliger Bedarf im SGB II nach § 21 Abs. 6 SGB II und im SGB XII nach § 30 Abs.10 SGB XII, in der Variante, dass ein Darlehn wegen der zu geringen Berücksichtigung von Stromkosten im Regelsatz nicht zumutbar ist, geltend gemacht werden.

Solche Zuschussanträge werden von den Jobcentern/Sozialämtern abgelehnt werden und es wird ein Darlehn für vom Regelsatz umfassten Bedarf angeboten werden, im SGB II nach § 24 Abs. 1 SGB II im SGB XII nach § 37 Abs. 1 SGB XII. Hier empfiehlt es sich, zunächst ein solches Darlehen anzunehmen und dann dagegen in den Widerspruch und später ins Klageverfahren zu gehen.


Im Regelsatz (2023) sind abzüglich der Kosten für Wohnen und Wohninstandhaltung nachfolgende Kosten für Haushaltsenergie enthalten:

Armutsrisiko in Deutschland

Bundestagsmeldung: Nach Daten des Mikrozensus ist die Armutsrisikoquote in Deutschland von 2020 zu 2021 gestiegen. Demnach hat sie für Frauen 2021 bei 17,5 Prozent (2020: 17 Prozent) und bei Männern bei 15,7 Prozent (2020: 15,3 Prozent) gelegen. Bei Alleinerziehenden stieg sie von 40,4 auf 41,6 Prozent.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5476) auf eine Kleine Anfrage hervor. Nach der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) hat das Armutsrisiko für Frauen 2021 bei 16,5 Prozent, für Männer bei 15,1 Prozent und für Alleinerziehende bei 26,6 Prozent gelegen, wie aus der Antwort auch hervorgeht.

Bundesrat fordert gezielte Hilfen in der Energiepreiskrise

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, einkommensschwache und von den Stromkostensteigerungen besonders betroffene Haushalte vor Energiesperren zu schützen. In einer am 10. Februar 2023 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung um Prüfung, ob neben den bereits beschlossenen Entlastungspaketen weitergehende Maßnahmen notwendig sind.

Geprüft werden solle dabei auch die Option, dass Jobcenter einmalig hohe Stromkostenabrechnungen übernehmen könnten – wie dies für Heizkosten bereits vorgesehen ist.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, den geplanten Direktzahlungsmechanismus für das so genannte Energiegeld des Bundes schnellstmöglich in einer digitalisierten, bürokratiearmen Form einzurichten, um bei Bedarf Hilfe gezielt und zeitnah leisten zu können.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht. – Quelle: Bundesrat

Seminareinladung: Beratung (ehemals) selbständig tätiger Schuldnerinnen und Schuldner

Hiermit laden wir herzlich unserem Online-Seminar

Beratung (ehemals) selbständig tätiger Schuldnerinnen und Schuldner (Basisseminar)“

mit Rebecca Viebrock-Weiser am Montag / Dienstag, 20. + 21.03.2023 (jeweils 9 – 16.00 Uhr)

ein. Das Seminar findet via Zoom statt.

Immer öfter finden Ratsuchende, die ihr Einkommen aus einer wirtschaftlich selbstständigen Tätigkeit beziehen bzw. die ehemals in einer entsprechenden Situation waren, den Weg in die Beratungsstellen.

 Gesetzentwurf zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen heute vor Verabschiedung im Bundestag

Der Bundestag stimmt am heute über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/344920/371520/4001 Nr. 1.5) nach 40-minütiger Debatte ab. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/5583).

Die Regierung will die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Zuständigkeitsübertragung soll zum 1. Januar 2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Dieser Umstand werde seit langer Zeit von Fachverbänden kritisiert.

Bundestag: Antrag zur Deckelung von Dispo-Zinsen

Der Bundestag berät am heute über die Forderung der Fraktion Die Linke zur Deckelung von Dispo-Zinsen, also jener Zinsen, die bei einer Kontoüberziehung fällig werden. Dazu legt die Fraktion einen Antrag (20/4761) vor, der im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden soll.

Nach Ansicht der Fraktion treffen die hohen Zinssätze für Dispokredite vornehmlich Menschen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und einen Dispokredit oft nutzen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. „Sie belasten also insbesondere Erwerbslose, Menschen in Kurzarbeit, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern, Soloselbstständige und Niedrigverdienerinnen und -verdiener. Ihnen droht in der Folge eine Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entrinnen gibt.“

Um dies zu verhindern, verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt wird.

Quelle: Bundestag

BaFin-Chef sieht Finanzaufsicht mutiger ans Werk gehen

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, hat sich zufrieden über die Arbeit seiner Behörde gezeigt. Die Finanzaufsicht sei mutiger und transparenter geworden, sagte er am Mittwoch in einer Sitzung des Finanzausschusses. Zwar sei die BaFin noch nicht da, wo sie sein solle, aber die Fortschritte seien erheblich, so Branson.

Zu den aktuellen Herausforderungen zählt der BaFin-Präsident das Zinsumfeld. Vor einem Jahr habe man noch mit einem Szenario dauerhaft niedriger Zinsen zu tun gehabt. Das habe sich gedreht. Der Zinsanstieg habe vielen Akteuren wie Lebensversicherungen geholfen. Aber manche, vor allem kleinere Banken seien auf dem falsch Fuß erwischt worden und hätten Bewertungsverluste hinnehmen müssen. Auch für die Immobilienmärkte gebe es Herausforderungen. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Entwicklung der BaFin zu einer schlagkräftigen Behörde laufe in die richtige Richtung.

Zur Diskussion über Provisionsverbote sagte Branson, es sei aus Anlegersicht sehr wichtig, dass alle Anlegergruppen Zugang zu Beratung hätten und diese Beratung frei von Interessenkonflikten sein müsse. In einem Teil des Marktes gebe es Übertreibungen, so dass Kunden Produkte erhalten würden, die sie nicht gebrauchen könnten. Die BaFin werde ihre Aufsichtsintensivität erhöhen und nach schwarzen Schafen besonders im Lebensversicherungsbereich suchen, um zu besseren Ergebnissen für Anleger zu kommen.

Quelle und mehr: Bundestag