Praktischer Fall (7): Kenntnisnahme vom Vollstreckungsbescheid nach fast 3 Jahren

Ein Schuldner legt im Beratungsgespräch das Schreiben eines Inkassounternehmens vom 31. März 2020 vor. In diesem wird ein Vollstreckungsbescheid vom 10. April 2017 erwähnt. Eine Kopie des Vollstreckungsbescheides liegt dem Schreiben bei.

Der Schuldner zeigt sich total erstaunt: er hört zum ersten Mal von dieser angeblich gegen ihn bestehenden Forderung. Unter der im Vollstreckungsbescheid angegebenen Anschrift habe er nie gewohnt.

Kann der Schuldner heute (06.04.2020) zulässig Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen und wird er dazu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand* erhalten?

* § 233 Abs. 1 S. 1 ZPO: “War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist … einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.”

Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag

Kleine Anfrage: Bonitätsbewertungen und Menschenrechte

Nach der Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten fragt die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/18149) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Auswirkungen die Geschäftspraxis der Auskunfteien und insbesondere der marktdominierenden Schufa ihrer Kenntnis nach auf in Armut lebende oder von Armut gefährdete Menschen hat.

Weiter fragen sie, wie vielen Menschen (mehr …)

Tabuthema Schulden

Dr. Sally Peters weist in einem aktuellen Interview darauf hin, dass Ver- und Überschuldung in Deutschland noch immer stark tabuisiert werden. Das liegt unter anderem daran, dass das Thema mit vielen Vorurteilen belastet ist. Dabei sind in Deutschland fast 7 Millionen Menschen und damit rund jede zehnte erwachsene Person überschuldet. Betroffenen wird oftmals ein fehlerhaftes Konsumverhalten vorgeworfen, jedoch spielen nicht nur individuelle Faktoren eine Rolle. So sind oftmals auch strukturelle Faktoren dafür verantwortlich, dass Menschen in eine Schuldenkrise geraten. Zu den Hauptauslösern zählen beispielsweise Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, Krankheit, Scheidung und Trennung sowie Konsumverhalten und Selbstständigkeit.

Laut Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des iff, ist Verschuldung ein normales und wirtschaftlich erwünschtes Verhalten, welches erst zum Problem wird, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Grundsätzlich sind zwar mehr Männer als Frauen überschuldet, jedoch stieg zuletzt nur die Zahl der Frauen an. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

Auswege kann etwa eine Schuldenberatung aufzeigen. Dr. Sally Peters ermutigt dazu, über Geld zu sprechen und bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten eine professionelle Unterstützung zu Rate zu ziehen. Die Schuldenberatung ist vertraulich und kann, beispielsweise durch die Erstellung von Haushaltsplänen oder Vereinbarungen mit den Gläubigern, helfen, mit persönlichen Überschuldungskrisen umzugehen. Dies kann auch zu einer sozialen und psychischen Entlastung beitragen.

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Nach LG Bremen und LG Hamburg nun auch LG Itzehoe zur Rückzahlungsforderung des Kreditinstituts nach Kündigung und Gesam…

Die Koordinierungsstelle SCHULDNERBERATUNG in Schleswig-Holstein weist auf eine ganz aktuelle lesenswerte Entscheidung des LG Itzehoe zur Streitfrage, wann gekündigte Verbraucherkredite verjähren, und wie weit § 497 Abs. 3 S. 3 BGB anwendbar ist, hin:

Urt. v. 19.03.2020 – Az.: 7 O 271/19 (nicht rechtskräftig)

Der Norden macht�s: Das LG Itzehoe ist ebenso wie das LG Bremen und das LG Hamburg der Auffassung, dass Verbraucherdarlehen nach Kündigung durch das Kreditinstitut oder die Bank nach drei Jahren verjähren.

Hier geht es zur Mitteilung der Koordinierungsstelle in Schleswig-Holstein und zum Download der Entscheidung als PDF:

schuldnerberatung-sh.de

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