Monat: Mai 2016
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger — SG Speyer vom 29. März 2016, Az. S 5 AS 493/14 (PM)
Fehlende Sehfähigkeit und damit einhergehende erhöhte Gefährdung im Straßenverkehr stellen deutliche Einschränkung der Wegfähigkeit dar — LSG Baden-Württemberg vom 22. März 2016, Az. L 13 R 2903/14 (PM)
Übernahme von Kosten für Fernbrille über Vermittlungsbudget — SG Frankfurt (Main) vom 22. März 2016, Az. S 19 AS 1417/13
„Datenreport 2016: Sozialbericht für Deutschland“erschienen
„Der Datenreport ist ein Sozialbericht, der von der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen mit dem Statistischen Bundesamt, dem Wissenschaftszentrum Berlin und dem Sozio-oekonomischen Panel des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung herausgegeben wird.“ – Besonders interessant ist Kapitel 6:
6.1 Einnahmen, Ausgaben und Ausstattung privater Haushalte, private Überschuldung
6.2 Armutsgefährdung und materielle Entbehrung
6.3 Einkommensentwicklung – Verteilung, Angleichung, Armut und Dynamik
6.4 Private Vermögen – Höhe, Entwicklung und Verteilung
Quelle: www.destatis.de/DE/Publikationen/Datenreport/Datenreport.html (Statistisches Bundesamt)
BGH: der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht auszutragen
BGH, Beschl. v. 07.04.2016 – IX ZB 89/15 (LG Kempten) – Rz. 7:
Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 – IX ZR 94/06, WM 2008, 415 Rn. 7; Beschluss vom 16. Juli 2009 – IX ZB 166/07, NZI 2009, 824 Rn. 2). Darum kann die Schuldnerin nur durch eine Klage vor dem Streitgericht eine Klärung herbeiführen, wem das Kautionsguthaben nach Beendigung des Mietvertrages zusteht.
Praktischer Fall (3): Kindergeldpfändung wegen nicht bezahlter Kinderschuhe
Eine Mutter kauft für ihr Kind Schuhe und bezahlt nicht. Der Verkäufer erwirkt einen Titel und will nun das Kindergeld pfänden. Geht das?
Variante: was ist, wenn im Titel ausdrücklich festgestellt wurde, dass es sich bei dem Kinderschuhkauf um einen Eingehungsbetrag, ergo: unerlaubte Handlung, handelte?
Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag
AG Göttingen zur vergessenen (Bagatell-) Forderung in Gläubigerverzeichnis
AG Göttingen, Beschl. v. 23.12.2015 – 71 IK 106/15 NOM (rechtskräftig) – Leitsätze des Gerichts:
- Gibt ein Schuldner im Gläubigerverzeichnis im Wesentlichen sämtliche später zur Tabelle angemeldeten Forderungen an, spricht dies bei Nichtangabe weiterer Gläubiger gegen eine zumindest grob fahrlässige Falschangabe i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
- Beläuft sich die nicht angegebene Hauptforderung auf 44,07 €, ist eine Versagung der Restschuldbefreiung jedenfalls unverhältnismäßig.
- Über einen unbegründeten Versagungsantrag kann auch entschieden werden, wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist (Fortführung von AG Göttingen ZVI 2015, 43 = ZInsO 2014, 2455 = InsbürO 2015, 28 = NZI 2014, 1054 = VIA 2015, 13 = Rpfleger 2015, 299).
AG SBV plant zum „Recht auf Schuldnerberatung“ ein Symposium
Der „Ständige Ausschusses“ der AG SBV hat am 28.04.2016 beschlossen: „Der Ständige Ausschuss beschließt, dass zum Thema des Positionspapieres „Recht auf Schuldnerberatung“ ein Symposium mit begrenzter TN-Zahl (max. 35 TN) organisiert und durchgeführt werden soll.“
Andere Anträge (etwa: Positionspapier zurückziehen, nicht-weiterverbreiten, umbennenen) fanden nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit. Details siehe 2016.04.28-AGSBV-rechtaufsb. Hintergrund: …/recht-auf-schuldnerberatung
Entgeltatlas der BA Arbeit: Wer verdient wo wie viel?
An dieser Stelle der Hinweis auf http://entgeltatlas.arbeitsagentur.de. Der Entgeltatlas zeigt den Mittelwert des Bruttomonatsgehalts in Euro von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2014 an. Angaben stehen für fast alle Berufe zur Verfügung. Mit dem Entgeltatlas kann man mit wenigen Klicks schnell und einfach herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient und das sogar gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Alter. Quelle: PM der BA
Das kann zuweilen nützlich sein – etwa mit Blick auf § 295 II InsO („wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“).