iff-Überschuldungsradar 2020/17

Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern

Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) veröffentlicht in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus in der Reihe Überschuldungsradar aktuell einen Beitrag zum „Wegmarken der Entwicklung des Projektes Verbraucherbildung in Bayern“ von Christian Hampl (Volkshochschule SüdOst im Landkreis München, leitender Stützpunkt für Verbraucherbildung)

Alltägliche Themen wie Online-Einkauf, Datenschutz im Internet, die Auswahl der passenden Geldanlage oder der Abschluss einer Versicherung stellen Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder vor Herausforderungen. Versicherungs- und Finanzprodukte werden immer komplexer und die Nutzung des Internets birgt immer wieder Herausforderungen.

Bereits im Jahr 2012 trat das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) an die vier geförderten Erwachsenenbildungsträger (Bayerischer Volkshochschulverband, Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Erwachsenenbildungseinrichtungen, Katholische Erwachsenenbildung) mit dem klaren Ziel heran, Informationsangebote und Bildungsmöglichkeiten zur produkt- und anbieterunabhängigen präventiven Aufklärung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten.

 

institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff)

Das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) ist ein gemeinnütziges Forschungsinstitut, das seit über 30 Jahren für öffentliche Auftraggeber, Verbraucherverbände und privatwirtschaftliche Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene forscht. Das iff setzt sich seit seiner Gründung für den Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und konzentriert sich vor allem auf finanziell verletzliche Verbraucher, insbesondere auf Alleinselbständige sowie überschuldete Verbraucher.

 

Überschuldungsradar (ehemals Überschuldungsschlaglichter)

Das Projekt Überschuldungsradar des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Kooperation mit der Stiftung Deutschland im Plus greift aktuelle Fragestellungen der Überschuldung in Deutschland auf und bietet ausgewiesenen Fachleuten ein Forum. Angelehnt sind sie an den jährlich erscheinenden iff-Überschuldungsreport. Mehr Informationen finden Sie hier.

 

„Deutschland im Plus“ – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention

Die Stiftung „Deutschland im Plus“ engagiert sich für die private Überschuldungsprävention in Deutschland. Zu unseren Aufgaben zählen Bildungsmaßnahmen für Schüler, Bereitstellung von Informationen, Forschungsförderung sowie konkrete Beratung für Hilfesuchende. Unsere Arbeit fokussiert sich auf folgende Themen: finanzielle Bildung, Hilfe bei Schulden, Forschung. Mehr Informationen unter: www.deutschland-im-plus.de

 

Ansprechpartnerin

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Dr. Sally Peters

 

 

 

 

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BGH zur Antragsberechtigung einer Versagung nach § 297a InsO

Nicht sensationell, dennoch im Fall der Fälle gut wissen: BGH, 13.02.2020, Aktenzeichen: IX ZB 55/18. Gerichtlicher Leitsatz:

Den Antrag, die Restschuldbefreiung [nach § 297a InsO; Anmerkung] zu versagen, wenn sich nach dem Schlusstermin herausstellt, dass ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO vorgelegen hat, können nur Insolvenzgläubiger stellen, die sich durch Anmeldung ihrer Forderung am Insolvenzverfahren beteiligt haben.

LG Darmstadt zur Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Stundung der Verfahrenskosten

Hier der Hinweis auf LG Darmstadt, 08.11.2019, Aktenzeichen 5 T 600/19. Leitsatz des Gerichts:

Wirkt sich die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Schuldners (Vorlage der Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) nicht als Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung aus, ist ein erneuter Antrag nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausnahmsweise zulässig.

Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands begrüßt die Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre nachdrücklich

Wir begrüßen die Entscheidung, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID zum Referentenentwurf des BMJV [dazu].

Der VID fordert bereits seit 2012 einen barrierefreien und vereinfachten Weg in die Restschuldbefreiung. Eine Mindestquote solle zudem nicht mehr erforderlich sein. „Eine Erleichterung der Restschuldbefreiung ist unabhängig von der konjunkturellen Lage sinnvoll“, (mehr …)

Aktualisiert: Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Inhalten des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens.

Private Altersvorsorge nach Bundesbank-Modell

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet von Schwarz-Rot einen Neuanfang in der privaten Altersvorsorge. Ein Gutachten von Professor Markus Roth von der Universität Marburg zeichnet eine Blaupause, wie die private Altersvorsorge in Zukunft über einen öffentlich-rechtlichen Träger organisiert werden kann.

BGH: Betreuungsleistungen eines Elternteils und Kindergeld sind keine eigenen Einkünfte i.S.d. § 850c Abs. 4 ZPO des unterhaltsberechtigten Kindes.

RA Kai Henning weist in seinem neuen InsO-Newsletter auf den Beschluss des BGH vom 19.12.19 zum Aktenzeichen IX ZB 83/18 hin, dessen Leitsatz lautet:

Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes.

Anmerkung RA Henning: “Der 9. Zivilsenat des BGH klärt hier zwei offene Fragen zur sehr praxisrelevanten Vorschrift des § 850c Abs. 4 ZPO, der über § 36 Abs. 1 S. 2 InsO auch in den Verfahren der natürlichen Personen Anwendung findet. Die von einem Elternteil gegenüber dem Kind erbrachten Betreuungsleistungen und ausgezahltes Kindergeld sind keine eigenen Einkünfte der unterhaltsberechtigten Kinder. Offen lässt der BGH die Frage, ob Bafög-Leistungen (mehr …)