Kommt der Kündigungsbutton?

Nach aktuellem Stand wird der Bundestag am Donnerstag, 24.6.2021, unter TOP 22 den “Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschließen (vgl. dazu …/?s=faire+verbraucherverträge).

Der Rechtsausschuss schlägt – neu – die Einführung eines § 312k BGB-E vor (BT-Drs. 19/30840), also einen Kündigungsbutton (vgl schon 6.4.2020). Aus der Begründung:

Die Kündigung von im elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossenen Verträgen stellt Verbraucher oft vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zum einfachen Abschluss eines solchen Vertrags ist dessen Kündigung direkt über eine Webseite teilweise gar nicht möglich oder wird häufig durch die Webseitengestaltung erschwert.
Die mit § 312k BGB in der Entwurfsfassung vorgeschlagenen Verpflichtungen des Unternehmers sollen Verbraucher in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse in die Lage versetzen, Kündigungserklärungen im elektronischen Geschäftsverkehr künftig – unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Kündigungserklärungen – in vergleichbar einfacher Weise abzugeben wie Erklärungen zum Abschluss entsprechender Verträge.

Der neue § 312K BGB-E soll so aussehen: (mehr …)

VZ Sachsen: Justizministerkonferenz will Kreditnehmer*innen besser schützen

“Die Justizminister*innen der Bundesländer haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz auf Initiative aus Sachsen kritisch mit Verbraucherdarlehen und mitfinanzierten Restschuldversicherungen auseinandergesetzt. In dem Zusammenhang wurde auch in Frage aufgeworfen, ob der kürzlich verabschiedete Provisionsdeckel, der erst zum 01. Juli 2022 in Kraft treten soll, die Lage entscheidend zu Gunsten der Verbraucher*innen verändert.” Quelle und mehr: VZ Sachsen.

“Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 16. Juni 2021 auf Initiative Sachsens einen Beschluss gefasst, der sich kritisch mit Restschuldversicherungen für Kreditverträge befasst [Anmerkung TOP I.11]. Darin stellt die Justizminister:innenkonferenz fest, dass insbesondere die bei einigen Banken bestehende intransparente Praxis der Kombination von Krediten und mitkreditierten Restschuldversicherungen die ohnehin schon latente Gefahr einer Überschuldung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich erhöht.” – Quelle und mehr: Justiz Sachsen.

vzbv fordert neue Regeln für Konsumkredite

“Der Milliardenmarkt Konsumkredite funktioniert nicht effizient und muss dringend reformiert werden. Das ist das Fazit eines Gutachtens des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach vergeben Banken Verbraucherkredite zu oft am Bedarf der Kunden vorbei. Die Kredite sind teilweise ungeeignet und zu teuer. Der vzbv fordert Reformen wie eine Absicherung bei persönlichen Krisen wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Diese sind häufigste Überschuldungsursache.

„Konsumkredite werden hierzulande meist schnell und unkompliziert vergeben. Doch diese flotten Kredite haben oft einen Pferdefuß und können Verbraucher am Ende teuer zu stehen kommen. Die Politik muss die Geldgeber deshalb dazu verpflichten, mit solchen Krediten verantwortungsvoller umzugehen und zudem eine Krisen-Klausel für Konsumkredite einführen“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. (mehr …)

Geplante Änderung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung: Kommentierung der BAG-SB

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant Änderungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung (siehe unsere Meldung vom 3.6.2021). Die BAG-SB kommentiert “Stromsperren wirksam verhindern” und fordert weitere Maßnahmen:

  • Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
  • Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
  • (mehr …)

iff-Überschuldungsreport 2021 erschienen – Pandemie verschärft Situation für Überschuldete

Der neue iff-Überschuldungsreport 2021 ist da. Aus der PM des iff:

“6,85 MillionenMenschen in Deutschland sind überschuldet.Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl leichtrückläufig (20196,92). „Wie bei der Finanzkrise 2007/2008 ist auch bei der globalen Gesundheitskrise damit zu rechnen, dass sich die Auswirkungen auf die Überschuldungsstatistik mit einer Verzögerung von rund zwei Jahren zeigen werden“, betont Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des Institutsfür Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. (mehr …)

Bundestags-Anhörung zu Konse­quen­zen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht

Mit den Konsequenzen aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (19/29815) befasst sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 21. Juni 2021. Dazu liegen diverse Anträge, s..u., vor. Die Sitzung beginnt um 14.30 Uhr als Videokonferenz, dauert eineinhalb Stunden und wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Dokumente: (mehr …)

SOZIALRECHT JUSTAMENT Juni (SGB II Schulden im Insolvenzverfahren)

Hinweis auf Sozialrecht Justament mit Aufsatz zur Thematik "SGB-II-Schulden im und nach dem Insolvenzverfahren" plus Arbeitshilfe der BA "Zusammenarbeit gemeinsamer Einrichtungen Inkasso"