Pressemitteilung „iff warnt vor steigender Überschuldung“

iff-Pressemitteilung vom 23.03.2020

Die Dauer und entsprechend auch die Folgen der aktuellen SARS-CoV-2-Lage sind völlig unklar, es besteht das Risiko einer weltweiten Rezession. Wer kümmert sich um Einzelpersonen, Klein- und Kleinstunternehmen und soziale Einrichtungen, die eben nicht nur aktuell, sondern auch auf Sicht, von der Krise besonders betroffen sein werden?

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Arbeitshilfe: “Die Berechnung des unpfändbaren Betrages bei nur anteiliger/prozentualer Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten”

Passend zur heutigen Meldung zu § 850c Abs. 4 ZPO gibt es auch eine Arbeitshilfe: “Die Berechnung des unpfändbaren Betrages bei nur anteiliger/prozentualer Berücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten”. (mehr …)

Zur (Nicht-) Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes bei der Lohnpfändung der Mutter

Der § 850c Abs. 4 ZPO ist immer wieder von großer Praxisrelevanz. Kürzlich hat RA Kai Henning in seinem InsO-Newsletter auf den Beschluss des BGH vom 19.12.19, IX ZB 83/18 hingewiesen, dessen Leitsatz lautet: Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und Kindergeld bilden keine eigenen Einkünfte eines unterhaltsberechtigten Kindes.

In diesem Zusammenhang passt der Beitrag von Matthias Butenob in den aktuellen BAG-SB-Informationen mit dem Titel “Zur (Nicht-) Berücksichtigung eigener Einkünfte des unterhaltsberechtigten Kindes bei der Lohnpfändung der Mutter” der sich kritisch mit einer ambivalenten Entscheidung des LG Berlin vom 21. Juni 2019, 84 T 104/19, befasst (mehr …)

GenderPayGap zeigt: Altersvorsorge bleibt zentrales Thema!

Der Equal Pay Day verdeutlicht alljährlich den noch immer bestehenden gravierenden Gehaltunterschied zwischen Männern und Frauen.  Die Lohnlücke beträgt 21 Prozent, auch der bereinigte Wert, der innerhalb von Qualifikation und Tätigkeit vergleicht, liegt bei sechs Prozent. „Es ist erschreckend zu sehen, dass sich der Wert seit Jahren nicht verändert hat“, sagt Dr. Sally Peters, Geschäftsführerin des instituts für finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. Das Entgelttransparenzgesetz war hier ein wichtiger erster Schritt, um für das Thema der Lohngleichheit zu sensibilisieren, ist in der derzeitigen Ausgestaltung aber unzureichend. Das Gesetz gilt nur in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten und es müssen mindestens sechs Personen in vergleichbarer Position arbeiten. Das Gesetz und die damit einhergehenden Auskunftsrechte sind zudem vielen nicht bekannt.

Ursachen für die bestehende Lohnungleichheit sind vielfältig und liegen in Erwerbsbiographien, stereotypen Rollenbildern, familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und fehlender Transparenz bei Gehältern. Eine weitere Rolle spielen aber auch die Unternehmenskultur in Betrieben sowie die Steuer- und Sozialpolitik. „Wichtig ist, dass sich Frauen bewusst machen, was ein geringeres Gehalt auch in späteren Lebensjahren für Auswirkungen hat“, so Peters. Menschen mit einem geringen Gehalt können zwar auch zwangsläufig weniger Geld sparen oder anlegen, aber sich überhaupt mit dem Thema zu auseinandersetzen, ist gerade deshalb umso wesentlicher.

Die Einkommenslücken zeigen, wie bedeutsam eine ausreichende Altersvorsorge für Frauen ist. Hier bedarf es insbesondere aufgrund der beschriebenen Herausforderungen vorausschauender Vorsorgeentscheidungen. „Auch Ausgleichszahlungen für die Zeiten der Kinderbetreuung sollten mit dem Partner besprochen werden“, rät Peters.

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EVZ-Inkassostudie 2019: Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) hat eine lesenswerte Publikation mit dem Titel “Gewerbliches Inkasso in Frankreich, Österreich und Deutschland – Was ist gegenüber Verbraucher*innen erlaubt, und was nicht ? (EVZ-Inkassostudie 2019)” herausgebracht.

Aus dem Fazit: Das Hauptproblem in allen Ländern ist, dass Verbraucher oftmals eine völlig falsche Vorstellung von dem haben, was Inkasso bedeutet und welche rechtlichen Möglichkeiten den Forderungseintreibern überhaupt zur Verfügung stehen. So zahlen viele Verbraucher ob dieser Unwissenheit und aus Angst, auch wenn sie die Forderung die dem Inkassoschreiben zu Grunde liegt eigentlich ablehnen.

BAG-SB-Jahresfachtagung: Abfrage an Interesse als virtuelle Tagung

Die BAG-SB meldet: “Aufgrund einer aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum Corona-Virus, deren Maßnahmen bis Mitte Juni gelten, wird die Tagung wohl nicht in der geplanten Form stattfinden können. Noch verhandeln wir mit dem Tagungshaus und dem Hotel über die genauen Konditionen einer Absage bzw. eventuelle Stornokosten. Klar ist aber schon jetzt, dass der Ausfall der Tagung die BAG-SB in erheblichem Maße treffen wird, selbst, wenn wir keine Stornogebühren zu zahlen haben. Sprich: wir suchen gerade nach Wegen, den erheblichen finanziellen Schaden für die BAG-SB zumindest einigermaßen abzufedern, um Personalkürzungen oder andere Maßnahmen in der Geschäftsstelle zu vermeiden.

Eine Idee ist, die Tagung in anderer Form auszurichten, nämlich virtuell. [Ablaufplan] Der schöne Charakter des Wiedersehens und des kollegialen Austauschs wäre dann in diesem Jahr zwar nicht gegeben, aber das Fachwissen und der Weiterbildungscharakter bliebe erhalten. (mehr …)